Dreister gehts kaum: Lehrer Martin B. (63) kassierte in Deutschland eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit, in Bern arbeitete er aber munter an der Wirtschafts- und Kaderschule. Der Betrug fiel auf, ein deutsches Gericht verurteilte Martin B. wegen IV-Betrugs (Blick.ch berichtete).
Die WKS entliess den Abzocker-Lehrer 2011 fristlos. Dagegen klagte Martin B. – mit Erfolg. Die fristlose Kündigung wurde in eine ordentliche umgewandelt.
Das Problem: Die WKS wird Martin B. einfach nicht los. Die Schule hat Martin B. im April 2013 auf Ende Juli erneut gekündigt, wie Schuldirektor Christian Vifian der «Berner Zeitung» sagt. Daraufhin hat Martin B. ein Zeugnis eines deutschen Arztes eingereicht. Dieser attestiert B. eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit.
Erziehungsdirektion will Vertrauensarzt
Das heisst: Weil B. seit mehr als zehn Jahren im Kanton Bern unterrichtet, ist er sechs Monate oder 180 Tage vor Kündigung geschützt. Ausserdem kann festangestellten Lehrern nur zweimal im Jahr gekündigt werden, jeweils auf Ende Semester.
Jetzt haben die WKS und die Erziehungsdirektion des Kantons Bern genug! Sie akzeptieren das neue Zeugnis nicht. Sie wollen, dass ein Vertrauensarzt Martin B. untersucht, schreibt die «BZ». Doch das könnte schwierig werden. Denn Martin B. hält sich bereits wieder in Deutschland auf. Die Wirtschaftsschule könnte B. somit erst wieder im Oktober per Ende Januar 2014 kündigen.
Martin B. erhielt 230'000 Franken fürs Nichtstun
Überraschen würde es wohl niemanden, wenn der Abzocker-Lehrer dann ein erneutes Zeugnis vorlegen wird – aufgrund einer neuen Krankheit versteht sich, denn dann ist er wieder sechs Monate vor Kündigung gefeit.
Die Lohnkosten, welche die WKS bisher bezahlt hat, sind beträchtlich: 230'000 Franken hat B. von Januar 2012 bis Juni 2013 fürs Nichtstun erhalten.
Wenn nicht IV-Rente, dann halt Arbeitslosengeld
«Im öffentlichen Dienst wird vor der Kündigung das rechtliche Gehör gewahrt», erklärt Erziehungsdirektor Bernhard Pulver in der «BZ». Zwischen der Androhung der Kündigung und der formellen Kündigung vergehen also einige Tage. «In dieser Zeit hat B. jetzt zweimal ein Arztzeugnis eingereicht» – und hat so die Kündigung verhindert. Deshalb überlegt sich Pulver jetzt, ob man das Kündigungsverfahren nicht anpassen soll.
Doch selbst wenn die WKS es noch schafft, Martin B. zu kündigen, sein Einkommen wird wohl auch künftig vom Staat gesponsert. Martin B. darf fast zwei Jahre lang Arbeitslosengeld beziehen – vorausgesetzt er wohnt in der Schweiz. Nimmt der heute 63-jährige Abzocker dies in Anspruch, ist dann auch schon die Rente griffbereit. (kab)