Das kantonale Amt für Wasser und Abfall hat sein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Gemeinde Muri eingestellt.
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Für das Amt bestehe nach eingehender Prüfung der Fakten «kein Grund zur Annahme, dass in der Gemeinde Muri bei Bern behördliche Pflichtverletzungen begangen wurden/werden oder andere Umstände ein aufsichtsrechtliches Einschreiten rechtfertigen würden», schrieb die Gemeinde in einer Mitteilung.
Das Amt für Wasser und Abfall halte in seiner abschliessenden Stellungnahme fest, dass die Mischabwasser-Einleitung des Regenüberlaufbeckens Bodenacher die Anforderungen der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung einhalte. Die Anlage werde gemäss dem Amt zudem professionell betrieben, hiess es weiter.
Im letzten August war eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde Muri bei Bern eingereicht worden.