Vermehrt hat er gegen Andersgläubige gehetzt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung gegen den Bieler Imam Abu Ramadan (64) ein Strafverfahren eröffnet.
Dies bestätigte der stellvertretende Generalstaatsanwalt des Kantons Bern, Christof Scheurer, der «NZZ am Sonntag». Der Verfahrenseröffnung waren eine Strafanzeige und eine längere Vorermittlung vorausgegangen. In deren Rahmen wurde eine Predigt von Abu Ramadan übersetzt. «Diese Übersetzung liegt jetzt vor», sagt Scheurer weiter. Die Verfahrensleitung kläre nun ab, «wie die Äusserungen im Kontext des Islams zu interpretieren und verstehen sind».
Verstösse gegen den Antirassismus-Artikel werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren gebüsst.
2017 soll der libysche Staatsangehörige in einem Gebet Allah dazu aufgerufen haben, Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten zu zerstören. Der Sozialhilfebezüger jedoch wehrte sich letzten Herbst gegen den Vorwurf. «Ich habe das nie gesagt.» Der Übersetzer seiner Predigt sei ein Lügner, sagte Ramadan. «Ich rufe niemanden zu einer Tat auf. Das wäre strafbar. Ich bitte nur Allah um Gerechtigkeit.»
«Vernichte die Feinde meiner Religionsgemeinschaft»
Dabei soll es sich nicht nur um eine Hasspredigt gehandelt haben. So veröffentlichte der «Tages-Anzeiger» Mitschnitte aus Ramadans Freitagsgebeten. Ein Auszug daraus lautet: «O Gott, mache den Islam und die Muslime stark und demütige die Beigesellung und die Beigeseller, vernichte die Feinde meiner Religionsgemeinschaft und der Religion, o Gott, verleihe deinen unterdrückten Dienern an jedem Ort den Sieg, o Gott, verleihe ihnen den Sieg im Irak, in Syrien, im Jemen, in Palästina, in Ägypten, in Libyen, o Herr der Welten!»
Die Worte waren Teil einer Predigt, die der Bieler Imam im November 2016 in der libyschen Hauptstadt Tripolis gehalten haben.
600'000 Franken Sozialhilfe für Hassprediger
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Libyer am 3. August den Asylstatus entzogen. Denn der Imam reiste innerhalb von vier Jahren mindestens zwölf Mal in sein Heimatland. Teils blieb er mehrere Wochen dort. Seine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wurde abgewiesen.
Ende 1998 kam Ramadan in die Schweiz. Während 13 Jahren lebte er auf Kosten der Sozialhilfe. 600'000 Franken soll er an seinem Wohnort Nidau bezogen haben.
Dass er nach knapp 20 Jahren keine der Schweizer Landessprachen beherrsche, liege am Staat. Der habe ihm lediglich einen sehr schlechten Französisch-Kurs bezahlt. Er findet aber trotzdem: «Ich bin gut integriert.» Er hätte gerne gearbeitet, jedoch nie eine Stelle gefunden. (voi)