Für den Berner Veterinärdienst und die Volkswirtschaftsdirektion war der Fall klar: Ein Mann aus dem Oberland hielt vierzig Katen «in schwer tierschutzwidriger Art und Weise», wie sie argumentierten. Die Behörden handelten, brachten die Büsi ins Tierheim und sprachen ein Katzenhalteverbot aus.
Eindrücklich steht im Rapport zu einem Besuch der Kantonspolizei: «Als wir die Räumlichkeiten betraten, war es uns nicht möglich längere Zeit im Raum zu bleiben.» Es stank heftig, bald flüchteten die Polizisten aus dem Haus. Auch der Veterinärdienst sagt: Es stank vor Ort nach Urin und Kot.
Der Mann wehrte sich, zog den Fall vors Verwaltungsgericht. Er mache ein «tiefenpsychologisch fundiertes Gesundheitsprojekt zur Katzenpsychologie», erklärte er. Das Gericht stellt sich nun hinter die Behörden. Die Beschlagnahmung der Katzen sei zu Recht erfolgt, heisst es im heute publizierten Urteil.
Die Kätzchen sind mittlerweile im Tierheim, konnten dort aber nicht alle untersucht werden. Ein grosser Teil der Tiere wehrt sich, verängstigt und unerzogen. (sda/tri)