Ein Wolf im Berner Jura kann geschossen werden. (Symbolbild)
Foto: JULIAN STRATENSCHULTE
Wie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am Mittwoch mitteilte, weisen die Rissmuster und positive DNA-Resultate bei einigen Fällen auf einen Wolf als Verursacher hin. Abgesehen von einem Fall mit drei Ziegen seien die Tiere nicht ausreichend geschützt gewesen. Eine Zonenänderung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) würde den Abschuss aber zulassen. Die Verfügung gelte bis am 24. Dezember 2023.
(SDA)