Sowohl der heute 56-jährige Angeklagte wie auch seine 53-jährige Ehefrau verweigerten bei der Befragung die Aussage. Die Anklage wirft ihnen gewerbsmässigen Betrug vor. Gefordert werden bedingte Freiheitsstrafen von 21 Monaten für den Mann und 18 Monate für die Frau. Die beiden hätten die Sozialbehörden arglistig und vorsätzlich getäuscht, sagte die Staatsanwältin.
Das Ehepaar hatte im Oktober 2005 bei der Abteilung Soziales der Stadt Biel einen Antrag auf Sozialhilfe eingereicht. Dabei gab der Mann vor, auf Stellensuche zu sein, obwohl er ab Dezember einen Job hatte. Er arbeitete als Wagenreiniger für die SBB. Laut Anklageschrift reichte er bei den Behörden regelmässig Angaben zu seinen Arbeitsbemühungen vor, die er «teilweise frei erfunden hatte.» Tatsächlich arbeitete der Mann aber, deklarierte diese Gelder aber nicht.
Urteil am Freitag erwartet
In den Jahren 2005 und 2008-2012 bezogen beide Sozialleistungen im Umfang von knapp 244'000 Franken, was dem Ehepaar pro Monat im Durchschnitt zusätzliche Einnahmen von rund 4100 Franken bescherte. Die Stadt Biel als Privatklägerin macht inklusive Zinsen einen Schaden von 295'000 Franken geltend.
Ans Licht kamen die Unregelmässigkeiten nach vertieften Abklärungen der Behörden im Jahre 2013. Die Stadt Biel verlangte die unrechtmässig bezogene Sozialhilfe zurück. Seither stottern die Angeklagten die bezogenen Gelder in Raten von monatlich 500 Franken ab.
Das Regionalgericht befragt im Laufe des Mittwochs als Zeugen Vertreter des Arbeitsvermittlers sowie der Bieler Sozialdienste.
Die Verteidigung plädierte für beide Eheleute auf Freispruch. Die «chaotischen Verhältnisse» bei den Bieler Sozialdiensten hätten zu Missverständnissen und Verfahrensfehlern geführt, kritisierte die Anwältin des Mannes. Ihr Mandant sei offensichtlich überfordert gewesen und ungenügend betreut worden.
Die Urteilsverkündigung ist für Freitag vorgesehen. (SDA)