14 Monate bedingt für Töff-Rüpel
Im Suff den besten Freund überfahren

Ein junger Mann, der seinen besten Freund mit dem Töff überfahren hatte, ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Das Regionalgericht in Biel hat ihn der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.
Publiziert: 11.06.2015 um 12:26 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 15:02 Uhr
Hier ist es passiert: Angehörige haben in Schüpfen Kerzen für den verstorbenen 24-Jährigen hingelegt.
Foto: 8989-Leserreporter

Der 25-jährige Beschuldigte habe den Sachverhalt anerkannt und ein Geständnis abgegeben, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsverkündung. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

Der tragische Vorfall ereignete sich am 21. September 2013. Der Beschuldigte hatte mit seinem besten Freund und einem weiteren Kollegen in einer Bar grosse Mengen an Alkohol konsumiert.

Der beste Freund des Beschuldigten verliess als erster die Bar. Die beiden anderen Freunde fuhren etwas später mit ihren Töffs nach Hause. Die drei Freunde wohnten zusammen.

Nach Unfall abgehauen

Der Beschuldigte fuhr alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Verbindungsstrasse Schüpfen-Bundkofen. Auf dieser Strasse, unweit vom Zuhause, lag sein bester Freund. Der Beschuldigte konnte nicht mehr ausweichen, überfuhr ihn und fügte ihm dabei äusserst schwere Verletzungen zu. Das Opfer starb kurze Zeit später am Unfallort.

Der Beschuldigte kehrte nach dem Vorfall kurz an den Unfallort zurück und entfernte sich wieder, ohne Hilfe zu rufen. Er versteckte sein Motorrad bei den Eltern und ging dann nach Hause, um zu schlafen. Die Polizei wurde schliesslich von Passanten alarmiert, die im Auto am Unfallort vorbeikamen.

Töff war frisiert

Das Gericht erklärte ihn unter anderem des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall für schuldig. Er war, wie sich schliesslich herausstellte, ohne Lernfahrtenschild unterwegs gewesen. Zudem fehlte am Motorrad die Plombierung, welche die Leistung des Fahrzeugs gedrosselt hätte.

Der Beschuldigte anerkannte vor Gericht alle Vorwürfe der Anklageschrift. Durch seine Anwältin hatte er ein abgekürztes Verfahren beantragt. Es gab deshalb keine vollständigen Plädoyers. Die Parteien äusserten sich lediglich kurz zu den Abspracheverhandlungen und zur Angemessenheit der Strafe.

Die Staatsanwältin sprach von einer grossen Tragik. Es müsse ein Albtraum sein, festzustellen, dass etwas derart Schlimmes passiert sei, und man die Verantwortung dafür trage. Der Beschuldigte habe wegen des Alkoholeinflusses und der unangepassten Geschwindigkeit den tragischen Vorfall herbeigeführt.

«Für den Rest seines Lebens gezeichnet»

Wie die Staatsanwältin ausführte, war am Anfang der Ermittlungen noch unklar gewesen, unter welchen Umständen das Opfer die tödlichen Verletzungen erlitten hatte. Erst im Verlauf der Ermittlungen rückte der Töff des besten Freundes in den Vordergrund. Danach legte der Beschuldigte sein Geständnis ab.

Seine Verteidigerin sagte vor Gericht, ihr Mandant sei wegen dieser Ereignisse für den Rest seines Lebens gezeichnet. Keine Strafe bringe den besten Freund zurück.

Der Beschuldigte selbst sagte, er sei froh, dass das Verfahren nun zu einem Schluss gekommen sei. Er werde sich jetzt mit den Konsequenzen auseinander setzen müssen. (SDA)

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