Bericht des Datenschutzbeauftragten
Kein Whatsapp an Zürcher Schulen

Whatsapp, Dropbox und Co. haben an Zürcher Schulen nichts zu suchen, meint der Zürcher Datenschutzbeauftragte. Ansonsten können die Schulen die Einhaltung des Datenschutzes nicht garantieren.
Publiziert: 04.07.2018 um 11:19 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 18:24 Uhr
Für den Zürcher Datenschutzbeauftragte, Bruno Baeriswyl, ist der Fall klar: Whatsapp und Co. hat an Zürcher Schulen nichts zu suchen.
Foto: imago stock&people

Die Digitalisierung hat Auswirkungen auf die Arbeit des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich: Die Zahl der Anfragen zu diesem Thema habe im vergangenen Jahr weiter zugenommen, sagte Bruno Baeriswyl gemäss Medienmitteilung am Mittwoch bei der Präsentation des Tätigkeitsberichts 2017.

Schulen für Datenschutz verantwortlich

Besonders häufig seien Anfragen zu Cloud Computing. Öffentliche Organe erhoffen sich davon, Investitionen in Soft- und Hardware zu sparen. Baeriswyl warnt aber vor deren Einsatz: Online-Angebote würden Kontrollverlust und ungenügende Transparenz mit sich bringen.

Die Krux liege dabei meist im Geschäftsmodell: «Nichts ist gratis, denn wer nicht für einen Dienst bezahlt, gibt seine Daten preis.» Da aber Schulen und andere Organe für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich bleiben, können sie Tools wie Whatsapp und Dropbox nicht einsetzen.

Wie Baeriswyl in seinem Tätigkeitsbericht weiter schreibt, konnte aber mit Microsoft für die Volks- und Hochschulen ein Rahmenvertrag für die datenschutzkonforme Nutzung von Office 365 abgeschlossen werden.

Grünes Licht für ZVV

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich prüfte im vergangenen Jahr zudem das Check-in-Ticket des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) in einer Vorabkontrolle. Reisende müssen beim Check-in-Ticket vor dem Einsteigen über ihre App einchecken und nach dem Aussteigen wieder auschecken. Am Ende des Tages wird automatisch der korrekte Preis für alle unternommenen Fahrten verrechnet.

Baeriswyl gab dabei eine positive Rückmeldung ab: Der ZVV sammle nur Daten, die für die Berechnung des Preises benötigt werden. Auch der Zugriff auf die Daten sei restriktiv geregelt.

Als «besonders sensitiv» bezeichnete Baeriswyl Gesundheitsdaten, da sie leicht zu Diskriminierungen führen können und die Anonymisierung sehr schwierig ist. So hatte der Datenschutzbeauftragte ein Anonymisierungskonzept eines Forschungsprojekts mit Patientendaten begutachtet.

Obwohl der Personenbezug technisch entfernt wurde, hätten einzelne Patientinnen und Patienten doch eventuell noch wiedererkannt werden können - beispielsweise wegen seltenen Krankheiten. Der Datenschutzbeauftragte riet deshalb zu Zusatzmassnahmen, wie etwa das Verwenden von Altersgruppen statt genauen Jahrgängen.

«Schweiz muss digitalen Herausforderungen gerecht werden»

Für Baeriswyl ist die Digitalisierung der Verwaltung eine besondere Herausforderung für den Datenschutz. Er bezeichnete die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung als «wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger».

Die Schweiz habe hier die Chance, einen eigenständigen Weg einzuschlagen. Die Wirkung der Datenschutzgesetze müsse gestärkt und den neuen digitalen Herausforderungen gerecht werden. (SDA)

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