Der Vorfall ereignete im März 2011. Der Fluglotse erteilte zwei Airbus-Maschinen mit insgesamt mehr als 260 Passagieren an Bord unmittelbar nacheinander die Starterlaubnis auf zwei sich kreuzenden Pisten.
Die Piloten der einen Maschine erkannten die Gefahr im letzten Moment und brachen den Start gerade noch rechtzeitig ab. Unmittelbar darauf reagierte auch der Skyguide-Lotse und befahl Startabbruch. Im Cockpit der anderen Maschine blieb die Gefahr allerdings unbemerkt.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Skyguide-Mitarbeiter - er arbeitet heute im Hintergrund der Flugsicherung - wegen fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs an. Sie forderte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken. Die Verteidigung plädierte erfolgreich auf Freispruch.
Es war das erste Mal in der Schweiz, dass ein Fluglotse sich juristisch für einen Zwischenfall verantworten musste, bei dem niemand zu Schaden kam.
Auswirkungen auf die Fehlerkultur
Ein Schuldspruch hätte die Fehlermelde-Kultur bei Skyguide entscheidend beeinflusst. Mitarbeitende befürchteten, dass Fehler und Versehen aus Furcht vor Konsequenzen künftig seltener gemeldet worden wären. Schwachstellen zu erkennen und daraus zu lernen wäre bei einer Verurteilung schwieriger geworden.
Der Verband der Flugverkehrsleiter Aerocontrol Switzerland reagierte unmittelbar auf das Urteil. Nach Ansicht des Verbands ist der Vorfall hauptsächlich auf eine «enorm hohe Komplexität bei sehr geringer Fehlertoleranz» zurückzuführen, heisst es in einer Mitteilung.
Gründe dafür seien einerseits die sich kreuzenden Pisten auf dem Flughafen Zürich und andererseits die Bündelung der Abflugrouten aus Gründen des Lärms. Mehr als ein Drittel der abfliegenden Maschinen würden zudem in geringer Höhe nochmals über den Flughafen geführt. Das mache die Situation noch komplizierter.
Die Lärmreduktion werde durch Komplexität und eine erhöhte Fehleranfälligkeit für die Flugsicherung erkauft. Der Südstart geradeaus könnte laut dem Verband Vorfälle wie den oben verhandelten in Zukunft verhindern. (SDA)