Bei Ehrverletzung
Warum ein Opfer zahlen muss, um Anzeige zu erstatten

Ein Ex-Mitarbeiter einer Solarfirma wird online beschimpft und auf Flugblättern als Pädophiler diffamiert. Als er Anzeige erstatten will, die Überraschung: Er muss dafür zahlen.
Publiziert: 18.04.2025 um 15:06 Uhr
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Aktualisiert: 18.04.2025 um 20:45 Uhr
1000 Franken – so viel muss man aufwerfen, wenn man im Thurgau Ehrverletzung anzeigen will.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Ex-Chef verunglimpft ehemaligen Mitarbeiter online und per Flugblatt nach Firmenkonkurs
  • Staatsanwaltschaft verlangt 1000 Franken Kostenvorschuss für Anzeige wegen Ehrverletzung
  • Seit 2009 steigen die Anzeigen wegen Ehrverletzungsdelikten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Chantal Hebeisen
Beobachter

Der Chef einer Solarfirma im St. Galler Rheintal soll seinen ehemaligen Mitarbeiter online und auf einem Flugblatt in seiner Wohngemeinde verunglimpft haben. Dies, nachdem die Firma in Konkurs gegangen war – unter anderem, weil er diversen Mitarbeitern Löhne und Sozialleistungen nicht gezahlt hatte.

In den Augen des Ex-Chefs, David Z., ist sein ehemaliger Mitarbeiter M. A. für das Ende der Firma verantwortlich. Das schrieb er in mehreren Kommentaren auf Facebook, unter anderem zu einem Beitrag des «St. Galler Tagblatts». Dazu publizierte er den vollen Namen und ein Bild von M. A.

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Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Ex-Chef soll ehrverletzendes Flugblatt verteilt haben

Wie das «St. Galler Tagblatt» Ende März berichtete, wurde M. A. bereits am 24. Dezember Opfer einer Verunglimpfung: Jemand hatte an seinem Wohnort Flugblätter mit seinem Namen und Bild in etliche Briefkästen verteilt, dazu der Hinweis «Achtung, Pädophiler». M. A. hat gemäss eigenen Aussagen Hinweise, dass David Z. auch für diese Schmutzkampagne verantwortlich sein könnte. David Z. sagte dem «St. Galler Tagblatt», die Vorwürfe träfen nicht zu. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Grundsätzlich gilt: Wer andere in ihrer Ehre verletzt, riskiert ein Strafverfahren. Aber nur, wenn die verunglimpfte Person auch Anzeige erstattet.

Anzeige wegen Ehrverletzung kostet

Dies wollte auch M. A. tun – und erlebte eine böse Überraschung. Nachdem er die Flugblätter entdeckt hatte, ging er zur Polizei. Daraufhin beschied ihm Thurgauer Staatsanwaltschaft, dass er einen Kostenvorschuss von 1000 Franken leisten müsse, wenn er eine Anzeige wegen Ehrverletzung einreichen wolle. Also er, das mutmassliche Opfer. M. A. verstand die Welt nicht mehr: «Ich sehe keinen Grund, unter diesen Umständen etwas zahlen zu müssen», erklärte der Betroffene dem «St. Galler Tagblatt».

Dass Opfer von Beleidigungen, Beschimpfung oder übler Nachrede für eine Anzeige einen Vorschuss zahlen müssen, ist indes nicht nur im Kanton Thurgau der Fall. Wie der Beobachter bereits früher berichtete, können Staatsanwaltschaften bei Ehrverletzungsdelikten seit Anfang 2024 eine solche Sicherheitsleistung verlangen.

Gerichte sollen von Anzeigenflut entlastet werden

Mit dieser Massnahme wollte das Parlament in Bern die Strafverfolgungsbehörden entlasten, die sich seit 2009 mit immer mehr dieser Strafanträge beschäftigen müssen. Es steht den Kantonen aber frei, ob und in welchen Fällen die Gerichte diesen Kostenvorschuss verlangen und wie hoch dieser angesetzt wird.

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