Ihren Job beschreiben sie bescheiden als Chauffeurdienst. Doch ihre Arbeitsgeräte tragen klingende Namen wie Gulfstream, Falcon oder Pilatus. Ihr Arbeitsort ist eine der typischen Reichen-Routen, etwa Genf–Paris oder Nizza–Zürich: Charterpiloten. Sie steuern die Businessjets, in denen sich vorzugsweise Konzernbosse, Reiche und Prominente durch die Luft kutschieren lassen.
Elton John, Ozzy Osbourne, Paris Hilton und Co. mieten ihre luxuriösen Fluggeräte über Agenturen im Netz. Die Schweiz ist ein Hotspot für solche Chartergesellschaften. Allein am Flughafen Zürich sind rund zehn dieser Firmen gemeldet. Gerade wird die Skisaison geplant: Saanen bei Gstaad BE, St. Moritz GR, Sitten VS – im Winter kommen weitere Routen hinzu. Da braucht es Piloten.
Eine nicht ganz unwesentliche Hilfe erhalten die Anbieter kommerzieller Jets vom Staat. Denn die Lufttaxis für Reiche und Schöne werden auch von Schweizer Beamten geflogen. Ihren Dienst am Luxus-Steuerknüppel finanziert der Steuerzahler. Dies zeigen Recherchen des SonntagsBlicks.
«Aktuell haben 15 Fluginspektoren Verträge mit einem Operator», bestätigt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Unter dem Begriff Operator fliegen sowohl die Swiss wie auch Gesellschaften mit VIP-Kunden. Sie alle können Inspektoren des Flugdienstes als Piloten einsetzen. Gratis. Aus Steuermitteln.
Drei Monate pro Jahr für die VIPs
Dazu das Bazl: «Luftfahrt-Betriebe können mit einer Arbeitskraft im Umfang von 25 Stellenprozent rechnen.» Auf eine 100-Prozent-Stelle bezogen heisst das: Bis zu drei Monate im Jahr fliegt der Staatsdiener im Dienste einer privaten – oft exklusiven – Klientel in der Welt herum. Zum Vergleich: Eine Stunde Flug im neuen Pilatus-Jet PC-24 kostet um die 4000 Franken.
Das Bazl brauche theoretische und praktische Kenntnisse, um fliegerische Operationen zu beaufsichtigen, begründet das Amt die Praxis. Es handle sich um Vorschriften der internationalen und europäischen Flugaufsicht.
Die Vorschriften besagen: Für jeden Flugzeugtypen, den Schweizer Fluggesellschaften einsetzen, muss sich ein Beamter ausbilden lassen, der diese Art von Maschine auch praktisch fliegen kann.
So weit die Vorschriften. Nur: Warum stellt die Schweiz die geleisteten Flugstunden den Gesellschaften nicht in Rechnung? Die Antwort des Bazl: Dann müssten die Inspektoren ihre Flugerfahrung anders beschaffen. Was zu deutlich höheren Kosten führen würde. «Es handelt sich somit um eine klassische Win-win Situation.»
Piloten sind empört
Das sehen nicht alle so. Neben Steuerzahlern sind auch Piloten empört. Die fliegenden Beamten machten ihnen den Markt kaputt, heisst es in der Branche. Thomas Steffen, selbst Captain und Sprecher des Pilotenverbandes Aeropers: «Bei der Geschäftsfliegerei sehe ich eher einen negativen Einfluss, das kann Stellen kosten.»
Was diesen Eindruck noch verstärkt: Auch in ihrer Freizeit ausserhalb des Flugdienstes fliegen manche Beamte gern für Gesellschaften. Dann aber lassen sie sich für ihre Dienste bezahlen. Dies finde in sehr kleinem Umfang statt, bestätigt das Bazl die Recherchen von SonntagsBlick. Solche «Nebenbeschäftigungen» seien aber geregelt, das entsprechende Reglement des Bundes werde eingehalten.
«Wenn die Beamten auch noch privat ihre Flugdienste anbieten, finde ich das grenzwertig», meint hingegen Thomas Steffen von Aeropers. «Dann wird die vom Steuerzahler finanzierte Ausbildung benutzt, um einen Nebenjob zu ergattern.» Eine Ausbildung kann locker 60'000 Franken kosten. Dazu kommen jedes Jahr Wiederholungen, die teilweise weitere 20'000 Franken verschlingen.
Wie viele Flugstunden ihre Leute letztes Jahr für Airlines geleistet haben, kann die Behörde auf Anfrage nicht beziffern. Man will auch nicht offenlegen, für welche Gesellschaften die fliegenden Beamten tätig sind.