Hier stürzt die Ju-52 ab!
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Bazl entzieht Nostalgie-Airline auch die Lizenz
Reparaturverbot für die Ju-Air-Mechaniker

Erst musste die Ju-Air ein Flugverbot verkraften, nun gibt es erneut Ärger vom Bazl. Jetzt dürfen die Oldtimer-Flieger nicht einmal mehr von der Dübendorfer Airline repariert werden.
Publiziert: 05.05.2019 um 16:20 Uhr
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Aktualisiert: 05.05.2019 um 16:32 Uhr
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Zuerst erteilte das Bazl für die Ju-Air Flugverbot, so lange bis bewiesen ist, dass keine Schäden im Innern der Maschinen vorliegen. Nun gibt's erneut Ärger. Das Amt hat der Ju-Air die Zulassung für Reparaturarbeiten entzogen.
Foto: Keystone
Johannes Hillig

Erst im April kündigte das Unternehmen an, die drei historischen Flugzeuge auf dem Boden zu lassen. Grund für das selbst auferlegte Grounding: Die Maschinen bräuchten eine komplette Generalüberholung.

Und nun das: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat die Reparaturarbeiten verboten! «Alle Arbeiten an den Ju-52-Maschinen sind eingestellt», sagt Bazl-Sprecher Urs Holderegger zur «SonntagsZeitung». Das gilt nicht nur für die zwei Flieger, die gerade in Dübendorf (D) stehen, sondern auch für die dritte «Tante Ju», die noch in Mönchengladbach (D) im Museum steht. Sie hätte bald die Flotte ergänzen sollen.

Nun hat das Bazl der Ju-Air aber ihre Zulassung entzogen. Nur mit dieser durfte die Firma an den Oldtimer-Fliegern schrauben. Damit ist jetzt Schluss.

Das Amt reagiert damit auf Mängel, die während dreier Kontrollen im Frühling festgestellt wurden. Sie verstossen klar gegen die Vorgaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa). Auch die zweite Firma von Ju-Air-Chef Kurt Waldmeier, die Naef Flugmotoren AG, kam bei den Kontrollen nicht gut weg. Die Zulassung wurde hier zwar nicht gleich entzogen, aber eingeschränkt. Heisst: Die Wartung der Motoren ist untersagt.

Mängel wurden bereits letztes Jahr festgestellt

Welche Defizite genau vorliegen, verrät das Bazl nicht. Klar ist nur: Es wurden mehrere «Verstösse der Stufe 1 registriert». Bedeutet: In den beiden Firmen müssen Mängel entdeckt worden sein, die den «Sicherheitsstandard eines Flugzeugs herabsetzen und eine ernsthafte Gefährdung der Flugsicherheit darstellen», zitiert die «SonntagsZeitung» aus den Vorgaben der Easa.

Auch die Oldtimer-Airline will keine konkreten Angaben machen. Nur so viel: Es müssen organisatorische Änderungen vorgenommen werden. «Die Änderungen sind verschiedenster Art – das kann reine Dokumentation in Formularen sein oder eine Änderung in der Einrichtung einer Werkstätte oder ein neues Teilmanagement», so Ju-Air-Sprecher Christian Gartmann zu BLICK. 

Auffällig: Schon im November 2018 fiel das Urteil der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) nicht gerade positiv aus. Um den tödlichen Absturz der Ju-52 im August 2018 am Piz Segnas zu klären, wurde die Ju-Air überprüft. Mit dem Ergebnis: Mangelnde Dokumentation von Ersatzteilen und Arbeiten. Das Fazit der Sust damals: «Solche Mängel stellen ein potenzielles Risiko dar.»

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Im Frühling 2021 will die Ju-Air abheben

Trotzdem: Die Dübendorfer Airline hält weiter an ihrem Plan fest. Im Frühling 2021 sollen die Oldtimer wieder fliegen. Denn: «Die allermeisten Arbeiten werden nicht von der Ju-Air, sondern von externen Spezialunternehmen durchgeführt», erklärt der Ju-Air-Sprecher. Und die hätten die nötige Zulassung.

Wann die Ju-Air die Zulassung für die Reparaturarbeiten wiederbekommen wird, ist unklar. Ebenso offen ist weiterhin, wieso am 4. August 2018 die Ju-52 bei Flims GR abstürzte und 20 Menschen in den Tod riss. Bisher hat die Untersuchung des tragischen Unglücks keine Hinweise darauf ergeben, dass eine technische Ursache zum Absturz beigetragen hätte. 

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