Kleinere bauliche Änderungen an denkmalgeschützten Gebäuden im Kanton Zürich sollen künftig ohne separaten Schutzentscheid möglich sein. Der Regierungsrat schlägt zu diesem Zweck eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der dazugehörigen Verordnung vor, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Vernehmlassung dazu wurde eröffnet.
Die Vorlage soll auch die Unterscheidung zwischen regionaler und kantonaler Bedeutung von Schutzobjekten aufheben. Auch die kommunalen Inventare sollen künftig durch den Kanton erstellt werden. Dies soll zu einer besseren Vergleichbarkeit und mehr Rechtssicherheit führen.
Die Vorlage soll zudem die Rechte von Eigentümerinnen und Eigentümern stärken. Die Unterschutzstellung von Objekten soll künftig hauptsächlich durch verwaltungsrechtliche Verträge erfolgen. Zudem sollen Eigentümer aktiv über die Aufnahme in ein Inventar informiert werden.