Bauern dürfen zustechen
Bund will Schwänen an die Eier

Die Bevölkerung liebt Schwäne. Manche Landwirte allerdings nicht. Nun sollen die Kantone in eigener Regie Eier stechen dürfen, wenn die Bestände zu gross sind
Publiziert: 04.09.2015 um 18:56 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:32 Uhr
Die majestätischen Vögel sind beliebt – allerdings nicht bei allen.
Foto: RDB/Peter Neff

Gibt es zu viele Schwäne, dürfen die Kantone künftig selbständig eingreifen und die Population dezimieren. Das hat der Bundesrat beschlossen und damit die Forderung des Nidwaldner CVP-Ständerats Paul Niederberger unterstützt.

Der Höckerschwan sei in der Schweiz nicht heimisch, werde aber durch unsere Gesetze geschützt, moniert Niederberger. Ohne natürliche Feinde habe sich der Schwan ungestört vermehren können, wodurch sich übermässige Populationen entwickelt hätten mit Folgeschäden für die Landwirtschaft.

Darum sollen die Kantone selbstständig bestandesregelnde Methoden anordnen können. Analog der Regulation der Steinböcke, könnte eine sinnvolle Grösse des Schwanenbestands festgelegt werden. Wird das Soll überschritten, dürfen die Kantone eingreifen.

Als praktikable Methode ist das Eierstechen während der Brutzeit im Frühling vorgesehen und nicht etwa Abschüsse. Letztere würden vermutlich zu Tumulten führen. Schliesslich sind Schwäne in der Bevölkerung sehr beliebt und werden immer wieder von Angelhaken befreit oder Strassen gerettet. (sda/ant)

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