Bauarbeiter vor Gericht
Pole (37) soll Kollege in Schacht in Eich LU gestossen haben

Am Dienstagnachmittag verhandelt das Luzerner Kriminalgericht den Fall eines Osteuropäers, der einen Kollegen mit einem Tritt in einen Schacht gestossen haben soll.
Publiziert: 03.09.2024 um 06:37 Uhr
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Aktualisiert: 03.09.2024 um 08:46 Uhr
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Ein Mann muss sich am Dienstagnachmittag am Luzerner Kriminalgericht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Ein Pole (37) muss sich am Dienstagnachmittag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten. Er soll einen Mitarbeiter auf einer Baustelle in einen Schacht gestossen haben.

Die Tat ereignete sich Ende September 2022 in Eich, wie der Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist. Das Opfer hatte gerade seine Arbeit als Kranführer erledigt und unterstützte einen Mitarbeiter bei dessen Tätigkeit. Dieser entfernte sich daraufhin für kurze Zeit vom Arbeitsplatz, um zusätzliches Material zu holen.

Opfer fiel auf Treppe

Als der Mitarbeiter zurückkehrte, war der Beschuldigte gerade dabei, sich von hinten dem Opfer zu nähern, welches am Rand des Treppenschachts kniete. Der Beschuldigte verpasste dem Opfer mit der Schuhsohle einen Tritt gegen dessen Gesäss, woraufhin dieses kopfüber in den Schacht stürzte.

Dem Opfer gelang es, sich an einem Armierungseisen festzuhalten, wodurch dessen Körper leicht gedreht wurde. Mit der rechten Kopfseite prallte er gegen eine Wand und landete schliesslich mit der rechten Körperhälfte viereinhalb Meter tiefer auf einer Treppe. Beim Sturz zog er sich ein gebrochenes Handgelenk zu sowie eine Prellung des Unterschenkels und der Niere.

Pole soll Tod billigend in Kauf genommen haben

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie einen Landesverweis von 12 Jahren, wie es in der Anklageschrift hiess. Der Beschuldigte habe mit dem Tritt beabsichtigt, dass das Opfer in den Schacht falle. Er habe in Kauf genommen, dass es sich dabei schwerwiegende Verletzungen zuziehe oder auch sterbe.

Der Beschuldigte gibt den Sachverhalt zu, betonte jedoch, dass er niemanden habe verletzen wollen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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