Die Basler Regierung hat den Boulevardplan Innenstadt entsprechend angepasst, wie das Amt für Umwelt und Energie am Mittwoch mitteilte. Sie können also von Sonntag bis Donnerstag grundsätzlich von 7 bis 23 Uhr und am Freitag und Samstag von 7 bis 24 Uhr geöffnet sein.
Betroffen sind Gastronomiebetriebe in der Kleinbasler Innenstadt sowie das Gebiet Barfüsserplatz, Lohnhof und Heuberg, Spalenberg, Schneidergasse (inkl. Andreasplatz), Gerbergasse, Rümelinsplatz, Fischmarkt sowie Spalenberg bis hinauf zum Restaurant Harmonie. Diese Betriebe waren bislang der restriktiveren ES II zugeordnet.
Die Neuzuteilung geht auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat zurück. Der Entscheid wurde vor Gericht angefochten. Ende 2022 hat das Appellationsgericht jedoch die Änderung des Lärmempfindlichkeitsstufenplans gestützt.
(SDA)