Vergewaltiger betäubte, missbrauchte und filmte sie
Frauen wie «Sexpuppen benutzt»

Ein Mann (42) aus Birsfelden BL soll jahrelang Frauen unter Drogen gesetzt, missbraucht und dabei gefilmt haben. Der Angeklagte erhebt gegen den Schuldspruch Einspruch. Nun droht ihm eine noch höhere Strafe.
Publiziert: 29.08.2018 um 12:48 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 23:06 Uhr
Ein 42-jähriger Vergewaltiger erhebt gegen sein Strafgerichtsurteil Einspruch. Das Baselbieter Kantonsgericht hat den Serientäter wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Dem Mann wird vorgeworfen, mehrere Frauen mit K.o.-Tropfen betäubt, missbraucht und dabei gefilmt zu haben. (Symbolbild)
Foto: SonntagsBlick

Der Mann aus Birsfelden soll jahrelang Frauen mit K.o.-Tropfen betäubt und anschliessend während Stunden missbraucht haben. Bei den Übergriffen hat er eigene Porno-Aufnahmen gemacht.

Mindestens fünf Frauen hat er auf diese Weise «wie Sexpuppen benutzt», dabei ist eines der Opfer fast ums Leben gekommen, wie die «BZ Basel» berichtete.

Vergewaltigungen auf Film festgehalten

Die Geschichte kam erst 2011 ans Licht, als eine 21-jährige Prostituierte den Mann wegen Vergewaltigung anzeigte. Die Anzeige der Sexarbeiterin führte zwar zu einem Freispruch, während der Ermittlungen wurden im Hause des Mannes jedoch acht Terabyte Pornomaterial gesichert. Auf den Filmen ist zu sehen, wie der Mann seine wehrlosen Opfer missbraucht. Über Monate hinweg versuchte die Staatsanwaltschaft, die Betroffenen zu identifizieren und zu befragen.

Im Februar 2017 erhielt der Mann durch das Baselbieter Kantonsgericht wegen schwerer Vergewaltigung, Schändung und weiterer Delikte zwölf Jahre Freiheitsstrafe. Wegen möglicher Rückfallgefahr befindet sich der Mann im Moment in der geschlossenen Psychiatrie. Die Strafe ist vorerst aufgeschoben. Da der Angeklagte gegen das Urteil Berufung einlegt, muss sich diese Woche das Gericht erneut mit dem Fall befassen.

Bis heute bestreitet der Angeklagte, den Opfern K.o.-Tropfen verabreicht zu haben. Er habe mit seinen Opfern lediglich Wodka konsumiert. Rechtsmediziner dementieren den Wahrheitsgehalt dieser Aussage jedoch. Der komatöse Zustand der Frauen könne nicht nur auf Alkoholkonsum zurückgeführt werden.

Härteres Urteil möglich

Der Angeklagte gab zu, noch nie einen HIV-Test gemacht zu haben. Dies, obwohl die Übergriffe mehrfach ungeschützt stattfanden und eines seiner Opfer ein Jahr nach der Tat an HIV verstarb.

Das Urteil fällt am Donnerstag und könnte noch strenger ausfallen. Schlägt eine Therapie bei ihm nicht an, müsse laut der «Basellandschaftlichen Zeitung» über weitere Massnahmen wie eine Verwahrung nachgedacht werden.

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