Urteile um Schlacht von Basel – bedingte Haftstrafen und Freisprüche
FCB-Chaoten kommen mit blauem Auge davon

Auf der Eventplattform beim Joggeli in Basel ist es im April 2016 zu wüsten Ausschreitungen gekommen. FCB-Ultras attackierten damals die Polizei. Jetzt wurden 14 der 16 Chaoten vom Strafgericht Basel-Stadt verurteilt.
Publiziert: 12.03.2020 um 14:48 Uhr
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Aktualisiert: 12.03.2020 um 19:22 Uhr
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16 FCB-Chaoten mussten sich im Februar 2020 wegen der Ausschreitungen beim Joggeli vom 10. April 2016 in Basel vor Gericht verantworten.
Dominique Rais

Vom Derby-Klassiker zum Desaster: Im Anschluss an das Super-League-Spiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich kommt es beim St.-Jakob-Stadion am 10. April 2016 zur dritten Halbzeit. Rund 150 vermummte FCB-Ultras formieren sich zu einem wütenden Mob, machen Front gegen die Polizei. Flaschen, Pyros und Steine werden geschleudert, Gesetzeshüter gar spitalreif geprügelt.

Die Szenerie gleich einem Schlachtfeld. Dicker weisser Rauch steigt auf. Die Polizei greift zu Tränengas und Gummischrot. Die Bilanz: elf Verletzte – darunter neun Polizisten, ein Kleinkind und ein damals 27-jähriger unbeteiligter FCB-Fan, der von einem Gummischrotgeschoss getroffen auf einem Auge erblindete. Zudem: ein Sachschaden von über 100'000 Franken. Einmal mehr hatte die hässliche Seite des Schweizer Fussballs ihre Fratze gezeigt.

Zwei Freisprüche – restliche Chaoten müssen nicht in den Knast

Knapp vier Jahre sind seit den Krawallen vergangen. Jetzt hat das Strafgericht Basel-Stadt 16 FCB-Ultras den Prozess gemacht. 14 Schweizer, ein Deutscher und ein Spanier – vom Landschaftsgärtner und Logistik-Mitarbeiter über den Koch bis hin zum Studenten – waren wegen Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte angeklagt.

Die Chaoten, die mittlerweile zwischen 23 und 37 Jahre alt sind, kommen mit einem blauen Auge davon. Von den insgesamt 16 Angeklagten werden zudem zwei freigesprochen. Acht Krawallmacher kassieren bedingte Haftstrafen.

«Eventplattform ist kein rechtsfreier Raum»

Die bedingten Haftstrafen sind zwischen sechs Monaten plus 160 Tagessätzen zu 100 Franken bedingte Geldstrafe bis hin zu 18 Monaten, wobei zwei der Verurteilten zudem eine unbedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 100 Franken (4500 Franken) beziehungsweise 120 Tagessätzen zu 140 Franken (16'800 Franken) bekommen.

Die übrigen sechs Chaoten werden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Diese liegen zwischen 180 Tagessätzen à 30 Franken (5400 Franken) bei drei Jahren Probezeit und 150 Tagessätzen à 140 Franken (21’000 Franken) bei zwei Jahren Probezeit.

FCB-Ultras sassen bis zu sechs Wochen in U-Haft

Das Gericht entscheidet entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft somit mit Milde statt Härte. Besteht aber darauf im Zuge der Urteilsbegründung hervorzuheben, dass «die Eventplattform kein rechtsfreier Raum ist und die Polizei nicht unverhältnismässig war».

Aus Sicht der Chaoten war die «unverhältnismässige Polizeipräsenz» an jenem Tag der Auslöser für die Ausschreitungen. Vor Gericht versteckten sie sich hinter feigen Ausreden. Doch Fakt ist: Elf der 16 FCB-Chaoten waren bereits vorbestraft. Fast die Hälfte sass im Zuge der Ermittlungen zudem bis zu sechs Wochen in U-Haft.

Risiko der Chaoten «als erhöht einzuschätzen»

Das Risiko, dass es zu weiteren Delikten der Beschuldigten kommt, ist «als erhöht einzuschätzen», wie der zuständige Staatsanwalt in seinem Plädoyer erklärte. Er hatte daher harte Strafen für die Ultras gefordert. Konkret beantragte er für fünf der Chaoten unbedingte Haftstrafen zwischen einem und zweieinhalb Jahren. Für die restlichen verlangte der Staatsanwalt bedingte Freiheitsstrafen von zehn bis 20 Monaten – mit bis zu drei Jahren Probezeit.

Doch das Gericht entschied anders – trotz der einschlägigen Vorstrafen der FCB-Chaoten. Auch wenn der Prozess nun beendet ist. Die Bilder der Krawalle bleiben im kollektiven Gedächtnis eingebrannt. Die Schlacht von Basel: ein dunkles Kapitel in der Vereinsgeschichte des FCB.

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