Videoauswertung zeigt
Sexuelle Belästigung von Kleinkind in Tram war erfunden

Während einer Tram-Fahrt in Basel soll ein Mann im Mai ein Kleinkind belästigt sowie berührt haben. Die Polizei suchte nach Zeugen. Nun stellt sich heraus: Die Mutter hatte alles erfunden – warum ist noch unklar.
Publiziert: 27.05.2021 um 09:54 Uhr
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Aktualisiert: 11.06.2021 um 17:33 Uhr
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Ein Mann soll in einem Basler Tram ein Kind belästigt haben – die teilte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Mai mit. (Symbolbild)
Foto: Anton J. Geisser

Die Anschuldigungen waren schwer: Laut einer Medienmitteilung der Basler Staatsanwaltschaft kam es am 26. Mai zu einer Belästigung eines Kleinkinds in einem Basler Tram. Ein Mann soll sich dabei direkt neben ein Kleinkind gesetzt haben – dies obwohl es genügend freie Plätze gehabt hätte. Danach soll der Mann das Kind sogar berührt haben.

Die Mutter forderte ihn sofort auf, sich von ihrem Kind zu entfernen. Stattdessen soll der Mann das Mädchen angestarrt und seinen Hosengurt geöffnet haben – scheinbar um sich zu befriedigen, wie es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter hiess. Daraufhin habe die Mutter den Mann angeschrien und sei bei der Haltestelle Kaserne mit ihrem Kind ausgestiegen.

Wie die Basler Zeitung nun berichtet, soll der Vorfall so aber gar nie stattgefunden haben. Laut dem Mediensprecher der Basler Staatsanwaltschaft, Peter Gill, hätten die Ermittlungen sowie die Auswertung der Videoaufnahmen des Trams inzwischen ergeben, dass keine strafbare Handlung stattgefunden habe.

Keine weiteren Informationen

Aber weshalb verschickten die Behörden trotzdem eine Mitteilung zum angeblichen Vorfall? «Man verschickt in dringenden Fällen zeitnah eine Medienmitteilung, um möglichst bald den mutmasslichen Täter zu ermitteln», sagt Gill gegenüber der Basler Zeitung.

Die Staatsanwaltschaft stütze sich dabei unter anderem auf die Aussagen der Opfer und suche so auch nach Zeugen. Deshalb sei der Zeugenaufruf noch vor der Auswertung des Videomaterials verschickt worden.

Da das entsprechende Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann die Basler Staatsanwaltschaft momentan aber noch keine weiteren Informationen zum Vorfall geben. (jmh/bra)

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