Die Anschuldigungen waren schwer: Laut einer Medienmitteilung der Basler Staatsanwaltschaft kam es am 26. Mai zu einer Belästigung eines Kleinkinds in einem Basler Tram. Ein Mann soll sich dabei direkt neben ein Kleinkind gesetzt haben – dies obwohl es genügend freie Plätze gehabt hätte. Danach soll der Mann das Kind sogar berührt haben.
Die Mutter forderte ihn sofort auf, sich von ihrem Kind zu entfernen. Stattdessen soll der Mann das Mädchen angestarrt und seinen Hosengurt geöffnet haben – scheinbar um sich zu befriedigen, wie es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter hiess. Daraufhin habe die Mutter den Mann angeschrien und sei bei der Haltestelle Kaserne mit ihrem Kind ausgestiegen.
Wie die Basler Zeitung nun berichtet, soll der Vorfall so aber gar nie stattgefunden haben. Laut dem Mediensprecher der Basler Staatsanwaltschaft, Peter Gill, hätten die Ermittlungen sowie die Auswertung der Videoaufnahmen des Trams inzwischen ergeben, dass keine strafbare Handlung stattgefunden habe.
Keine weiteren Informationen
Aber weshalb verschickten die Behörden trotzdem eine Mitteilung zum angeblichen Vorfall? «Man verschickt in dringenden Fällen zeitnah eine Medienmitteilung, um möglichst bald den mutmasslichen Täter zu ermitteln», sagt Gill gegenüber der Basler Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft stütze sich dabei unter anderem auf die Aussagen der Opfer und suche so auch nach Zeugen. Deshalb sei der Zeugenaufruf noch vor der Auswertung des Videomaterials verschickt worden.
Da das entsprechende Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann die Basler Staatsanwaltschaft momentan aber noch keine weiteren Informationen zum Vorfall geben. (jmh/bra)