Hier trauert die Familie um Mergim
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Ermordeter Bub (†7) in Basel:Hier trauert die Familie um Mergim

Sie will nicht psychiatrisch begutachtet werden
Killerin von Mergim (†7) beschwert sich beim Bundesgericht

Mergim L.* (†7) wurde auf dem Schulweg von Angela N.* (75) brutal erstochen. Seither sitzt die Seniorin aus Basel in Untersuchungshaft und wehrt sich vehement gegen die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens. Sogar beim Bundesgericht hat sie sich beschwert.
Publiziert: 20.07.2019 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 03.08.2020 um 14:28 Uhr
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Mergim L. (†7) wurde auf dem Heimweg von der Schule brutal getötet.
Foto: Facebook

Das Drama vom 21. März im Basler Gotthelf-Quartier schockierte die Schweiz. Angela N.* (75) tötete den Primarschüler Mergim L.* (†7) mit einem Stich in den Hals – am helllichten Tag, auf offener Strasse (BLICK berichtete).

Wenige Stunden nach der Tat meldet sich die Seniorin selbst bei der Polizei. Seither sitzt sie im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof. Gegen die 75-Jährige läuft ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung.

Angela N. befürchtet Manipulation

Bereits einen Tag nach der Tat habe der eingesetzte Verteidiger von Angela N. eine psychiatrische Untersuchung der Kindsmörderin beantragt, schreibt die «Basler Zeitung». Anschliessend habe die Staatsanwaltschaft anfangs April einen Experten der Klinik für forensische Psychiatrie der Universität Zürich beauftragt, er sollte ein Gutachten über N. verfassen.

Doch innerhalb der angesetzten Frist von zehn Tagen reicht Angela N. eine Beschwerde gegen die Verfügung des psychiatrischen Gutachtens ein, stellt ein Gesuch «um Aussetzung der Begutachtung». Ihr Anwalt habe das Gutachten ohne ihr Einverständnis beantragt.

Zudem befürchte sie, dass beschlagnahmte Akten zu ihrer Person für die Erstellung des Gutachtens beigezogen würden – «die manipuliert werden könnten». Es handle sich dabei um Dokumente aus diversen zurückliegenden Rechtsstreitigkeiten. Ihre Forderung: Diese Akten dürften nicht «ohne vorherige Überprüfung auf ihre Richtigkeit» verwendet werden.

Psychiatrisches Gutachten steht noch aus

Innerhalb von drei Wochen wird ihre Beschwerde abgewiesen. Das Gericht stellt nochmals fest, dass Angela N. unbestrittenermassen einen ihr unbekannten Primarschüler erstochen habe. Ausserdem könne man nicht nachvollziehen, weshalb die Strafverfolgungsbehörde oder der Gutachter ein Interesse daran haben könnten, Dokumente zu manipulieren.

Das Gericht fügt an: Die Beschwerde gegen den Antrag des Verteidigers sei unerheblich, weil die Staatsanwaltschaft sowieso eine psychiatrische Begutachtung angeordnet hätte.

Angela N. lässt trotzdem nicht locker. Erneut reicht sie innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen eine Beschwerde ein – diesmal beim Bundesgericht. Doch auch die letzte Instanz weist die Beschwerde ab. Innerhalb von einer Woche wird das Gesuch im vereinfachten Verfahren wegen der fehlenden Begründung zurückgewiesen.

Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber der «Basler Zeitung» bestätigt, sei das psychiatrische Gutachten von Angela N. noch ausstehend. (frk)

* Namen geändert

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