«Es besteht der Verdacht, dass er versucht, sich diesem Verfahren zu entziehen», sagte der Gerichtspräsident. Er sehe ernsthafte Gründe zur Annahme, dass Versuche unternommen worden seien, das Verfahren zu verzögern und damit eine Verjährung zu bewirken.
Der Ex-Politiker war beim letzten Verhandlungstermin im August entschuldigt abwesend. Sein Verteidiger reichte am Gericht ein neues ärztliches Attest ein. Der Richter erachtete dieses allerdings als gegenstandslos. Der Angeklagte hätte bei der Psychiatrischen Klinik die Verhandlungsfähigkeit überprüfen lassen müssen. Diesen Termin habe er aber nicht wahrgenommen.
Der andere Angeklagte, ein ehemaliger Grossrat, erschien vor Gericht. Beiden wird vorgeworfen, Schwindelgründungen von Firmen veranlasst zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(SDA)