Der Mann, der am Samstagmittag mit einer angeblichen Autobombe neben einer Basler Messehalle für Aufregung gesorgt hatte, kommt frei. Ein Strafverfahren wegen Schreckung der Bevölkerung läuft - der Strafrahmen dazu reicht bis zu drei Jahren Gefängnis.
Als Urheber war rasch ein 35-jähriger Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ausgemacht worden; dieser konnte in der Umgebung festgenommen werden. Er habe aus Unfug um 12.30 Uhr sein Auto mit einer Bomben-Warnung neben einer Halle der Kunstmesse Art parkiert, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nach der Befragung.
Der Mann werde nun voraussichtlich im Laufe des Tages entlassen. Das Auto war nach einem ersten Check vor Ort abgeschleppt und kriminaltechnisch untersucht worden. Laut Staatsanwaltschaft bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung.
Die Warnungen am Auto werden jedoch als Schreckung der Bevölkerung taxiert. So nennt das Strafgesetzbuch das Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum. Das Strafverfahren gegen den Mann ist eingeleitet. Der mögliche Strafrahmen (Art. 258) reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. (SDA)