Nati-Fussballer und Schalke-Stürmer Breel Embolo (22) hat 2016 an der Kannenfeldstrasse in Basel ein Mehrfamilienhaus gekauft und im Oktober letzten Jahres allen Mietern gekündigt. Jetzt hat er deswegen Ärger am Hals, denn Mieter sowie der Basler Mieterverband fechten die Kündigung an.
Am Mittwoch fand die Verhandlung vor der Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten statt – und die endete für die Mieter immerhin mit einem Teilsieg: Embolo muss gemäss Vergleichsvorschlag der Schlichtungsstelle den verbliebenen Mietern bis September Zeit geben für den Auszug. Zudem sollen die Mieter bis September keinen Mietzins und keine Nebenkosten mehr zahlen müssen und eine Umzugspauschale in Höhe von 3000 Franken bekommen.
Kündigung ist gültig
Eigentlich hätten sie bereits seit 1. April aus den Wohnungen des sanierungsbedürftigen Hauses ausgezogen sein sollen. Dies, weil die geplanten Umbauarbeiten an Embolos Liegenschaft so umfassend seien, dass die Bewohner nicht in ihren Wohnungen bleiben könnten.
Immerhin: Die Kündigung hat die Schlichtungsstelle grundsätzlich für gültig erklärt. Die Parteien haben nun 10 Tage Zeit, den Entscheid anzufechten. Dann müssten sie vor Gericht.
Mieterverband: «Skandalös!»
Beat Leuthardt, Geschäftsführer des Basler Mieterverbandes, ist mit dem Ergebnis des Vergleichs der Schlichtungsstelle trotz des Angebots nicht zufrieden. Er bezeichnet vor allem den Entscheid, dass die Kündigungen gültig sei, als skandalös.
Denn offenbar hat Embolo bereits eine rechtskräftige Baubewilligung bekommen für den Umbau seines Hauses – die Pläne dafür seien aber nie offengelegt worden. «Folglich wurden den Mietern und den Nachbarn das rechtliche Gehör verwehrt», so Leuthardt zu BLICK.
Grund: Das Basler Bauinspektorat hat Embolos Projekt im vereinfachten Bauverfahren genehmigt. Ein solches Verfahren wird jedoch nur bei geringfügigen Änderungen einer Liegenschaft angewandt. «Hier gibt es also einen krassen Widerspruch: Die Massenkündigung wurde mit grossen Umbauarbeiten gerechtfertigt – das vereinfachte Baubewilligungsverfahren ohne Einsprachemöglichkeiten indes damit, dass der Umbau nur ‹von geringer Bedeutung› sei. Dann aber wäre eine Massenkündigung doch nicht nötig geworden», so Leuthardt.