Neu können einmalige Veranstaltungen mit nationaler oder internationaler Ausstrahlung ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Sie werden von den Belegungsregeln ausgenommen, wie es heisst.
Die veranstaltungsfreien Wochenenden vor und nach der Herbstmesse können mit der neuen Regelung gemäss Mitteilung flexibler verteilt werden. So wird die Anzahl veranstaltungsfreier Tage rund um die Herbstmesse reduziert.
An zwei Wochenenden vor dem Openair-Kino finden auf dem Münsterplatz neu keine Veranstaltungen mehr statt. Auch danach sei ein «freies Wochenende» vorgesehen. Zudem würden die zwei zusätzlichen «Jokertage» für wiederkehrende Veranstaltungen gestrichen.
Die maximale Anzahl von 60 Veranstaltungstagen für wiederkehrende Anlässe bleibt dabei unverändert. Auch sind gemäss Mitteilung weiterhin maximal 50 lärmintensive Veranstaltungstage vorgesehen.
Der bisherige Bespielungsplan besteht seit 2004 und ist gemäss Communiqué «nicht mehr vereinbar mit wiederkehrenden Veranstaltungen». So musste die Regierung immer wieder Ausnahmegenemigungen erteilen, beispielsweise wenn das Jugendkulturfestival (JKF) direkt nach dem Openair-Kino stattfand oder wenn der Basler Stadtlauf zu nahe an der Herbstmesse lag.
Die neuen Belegungsregeln erfolgen nach Anhörung der Anwohnerschaft und Veranstalter.