Regierungsrat BS
Betreuung durch Familienangehörige soll in Basel vergütet werden

Ab 2024 können in Basel neu auch Betreuungsleistungen durch Familienangehörige vergütet werden. Die Basler Regierung hat die Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen entsprechend angepasst.
Publiziert: 12.12.2023 um 15:07 Uhr
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Aktualisiert: 12.12.2023 um 15:30 Uhr
Die Betreuung von Angehörigen in ihrem Zuhause soll in Basel-Stadt neu vergütet werden können. (Symbolbild)
Foto: PATRICK PLEUL

Mit dieser Anpassung wird die Versorgungslücke bei der Haus-Betreuung durch Angehörige geschlossen, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Die beschlossene Anpassung ermögliche, dass Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderung ein selbstbestimmteres Leben in ihrem gewohnten Umfeld führen könnten.

Die jährlichen Kosten der Vergütungsregel werden auf 500'000 bis 1 Million Franken geschätzt. Mittelfristig gehe man davon aus, dass die Vergütung der Betreuungsleistungen durch Familienangehörige dazu führe, dass teure Heimeintritte verzögert werden können.

(SDA)

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