Prozess um tödliches Schiffsunglück
«Kleinfahrzeuge müssen selber schauen»

Im Prozess um den Tod zweier Männer auf dem Rhein weisen die Angeklagten alle Schuld von sich.
Publiziert: 06.05.2015 um 17:19 Uhr
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Aktualisiert: 14.10.2018 um 09:16 Uhr
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Ein Schiff der Feuerwehr birgt das gekenterte Boot.
Foto: 8989-Leserreporter

Sommer 2012: Ein Güterschiff überfährt ein Messboot, zwei Menschen sterben.

Heute mussten sich in Basel ein Lotse und ein Hafen-Kadermann vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung.

Boot soll im toten Winkel gewesen sein

Beide Angeklagten bestritten vor dem Strafgericht den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sie hätten sich pflichtwidrig unvorsichtig verhalten.

Der Lotse machte geltend, er habe das Vermessungsboot eine Weile vor der Kollision im Bereich der Wettsteinbrücke gesehen, dann nicht mehr. Gemäss Aussagen von Augenzeugen sei das Boot von hinten kommend in den toten Winkel geraten. Ausserdem wies der Lotse den Vorwurf zurück, er habe auf einen Aufpasser am Schiffsbug verzichtet. Am Bug sei ein Mann anwesend gewesen, sagte er.

Keine Notwendigkeit zur Meldung bestanden

Der zweite Angeklagte, der heute 62-jährige ehemalige Bereichsleiter Schifffahrt und Hafen der Schweizerischen Rheinhäfen, sagte vor Gericht, es habe weder die Pflicht noch die Notwendigkeit bestanden, auf die Anwesenheit des Vermessungsbootes hinzuweisen. Über andere Kleinfahrzeuge werde die Grossschifffahrt auch nicht informiert.

Die als Zeugin vor Gericht befragte Schleusenmeisterin der Schleuse beim Kraftwerk Birsfelden hielt fest, dass sie ausser in einer Gefahrensituation der Grossschifffahrt Kleinfahrzeuge nicht melde: «Kleinfahrzeuge müssen selber schauen.»

Der Prozess wird am Donnerstag mit der Befragung eines Experten und den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt. Die Urteilseröffnung ist auf Freitagnachmittag vorgesehen. (SDA/mad)

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