Prozess in Basel
Erteilte Chef-Beamter unrechtmässig Bewilligungen?

Ein ehemaliger leitender Beamter des Basler Amts für Wirtschaft und Arbeit steht vor Gericht. Der Vorwurf: mehrfacher Amtsmissbrauch.
Publiziert: 12.08.2015 um 13:57 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 12:27 Uhr

Die Vorwürfe sind happig: R. G. (61), ehemaliger Abteilungsleiter des Basler Amts für Wirtschaft und Arbeit, soll zu grosszügig Arbeitsbewilligungen für Bürger aus Drittstaaten ausgestellt haben – angeblich auch im Tausch gegen Sex und andere Dienstleistungen.

Dabei sollen es ihm unter anderem Frauen aus Bulgarien und Rumänien angetan haben. Ihnen gab er offiziell die Erlaubnis, als Bardame oder  Verkäuferin zu arbeiten – in der Realität verdienten manche der Damen ihr Geld jedoch im Rotlicht-Milieu.

R. G. soll selbst in diesen Kreisen verkehrt haben. In der Anklageschrift sind erotische Massagen erwähnt, die der Mann gratis von einer Frau aus der Dominikanischen Republik erhalten haben soll – nachdem er ihr eine Bewilligung als Kosmetikerin erteilt hatte.

Keine Belege verlangt

Vor dem Basler Strafgericht, wo er sich seit heute wegen mehrfachem Amtsmissbrauch zu verantworten hat, gab sich R. G. kleinlaut. Er berief sich auf seinen Ermessensspielraum und seine grosse Erfahrung, um zu begründen, warum er von Arbeitgebern in Dutzenden von Fällen keine Belege verlangt hatte, dass sie sich ernsthaft bemüht hatten, eine Arbeitskraft aus der Schweiz oder aus einem EU/EFTA-Staat für die Stelle zu finden, die an eine Person aus einem Drittstaat vergeben werden sollte. Er habe im Interesse der Basler Wirtschaft gehandelt.

Eine plausible Erklärung für sein Verhalten konnte er darüber hinaus aber nicht abliefern. Zum Fall der «erotischen Massage» äusserte er sich nicht.

Mitarbeiter resignierten

Gleichzeitig belastete ihn ein ehemaliger Untergebener schwer. Sein Chef habe reihenweise Fälle durchgewinkt, die er zuvor abgelehnt hatte, sagte der Sachbearbeiter. Irgendwann hätten er und manche Mitarbeiter «resigniert» und bei der fragwürdigen Bewilligungspraxis seines Chefs mitgezogen.

Ein anderer ehemaliger Mitarbeiter erklärte vor Gericht, sein Chef habe «sicher ein grosses Herz gehabt».

Aus «humanitären Gründen» gehandelt

Er habe «Fehler gemacht», gab G. zum Ende des Prozesstages zu. Aber er machte geltend, er habe «aus humanitären Gründen» gehandelt, nicht um sich zu bereichern.

Tatsächlich sieht die Staatsanwaltschaft laut der Anklageschrift bis auf den Fall der «erotischen Massage» keine handfesten Beweise für weitere Fälle, in denen der Beschuldigte finanzielle oder anderweitige Vorteile erlangte. «Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass dies kein Einzelfall war», sagte Staatsanwalt Thomas Hofer.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den frühpensionierten Ex-Kadermann 18 Monate bedingt - G.s Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Urteil wird am Freitag eröffnet. (eg)

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