Niederlage vor Bundesgericht
Serien-Vergewaltiger Wenger wird verwahrt

Der Serien-Vergewaltiger Markus Wenger wird doch noch verwahrt. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil des kantonalen Appellationsgerichts bestätigt.
Publiziert: 15.02.2017 um 15:00 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 03:20 Uhr
Markus Wenger im Sommer 2013 vor dem Strafgericht in Basel.
Foto: Stefan Bohrer

Das Appellationsgericht hatte sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall von Markus Wenger zu befassen. Im ersten Anlauf hatte es Ende 2014 die erstinstanzliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung bestätigt.

Gleiches tat es mit der lebenslänglichen Verwahrung, die das Strafgericht angeordnet hatte.

Das Bundesgericht hob die lebenslängliche Verwahrung nach einer Beschwerde von Wenger auf. Grund dafür war, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren (BLICK berichtete).

Die Lausanner Richter wiesen die Sache nochmals an das Appellationsgericht zurück. Dieses ist nun zum Schluss gekommen, dass zumindest die Bedingungen für eine gewöhnliche Verwahrung erfüllt sind.

Auch gegen dieses im Sommer 2016 gesprochene Urteil gelangte der Sexualstraftäter ans Bundesgericht. Dieses Mal hat es den Entscheid der Vorinstanz jedoch bestätigt.

Lange Vorgeschichte

Im Oktober 2011 und Februar 2012 hatte der mehrmals rückfällige Sexualstraftäter Wenger in seiner Wohnung in Basel zwei Frauen mit chemischen Substanzen sediert und sie in ihrem widerstandsunfähigen Zustand sexuell genötigt.

Dies waren jedoch nicht die ersten Sexualdelikte. Seit den 1980er Jahren verübte er zahlreiche Vergehen. Es folgten Verurteilungen, weitere Delikte, eine bedingte Entlassung und wiederum ein Rückfall. (SDA/sas)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?