Ende Oktober schlachtete Metzger Rolf Häring (50) in Sissach BL zwei Schweine in einem alten Innenhof. Etwa 150 Schaulustige waren dabei – einige Tierschützer protestierten. Bereits im Vorfeld sorgte die Aktion von Metzger Rolf Häring (50) für reichlich Zündstoff (BLICK berichtete).
Nun hat die Tierschützerin Beatrice Pfister (58) bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige erstattet, wie deren Mediensprecher Michael Lutz bestätigt. Pfisters Vorwurf: Häring habe gegen das Tierschutz- und Lebensmittelgesetz verstossen. «Die Schlachtung der Schweine in Sissach hat nicht in einem bewilligten Schlachtbetrieb stattgefunden – wie es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben wäre», erklärt sie gegenüber BLICK.
Argumente seien belanglos
Die Bewilligung für die öffentliche Schlachtung erteilt hat der Kantonstierarzt Thomas Bürge. Ihm wirft Pfister Amtsmissbrauch vor: «Es ist nicht nachvollziehbar, warum Bürge die Tagesschlachtbewilligung ausgestellt hat.»
Bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Land hat man laut Sprecher Rolf Wirz Kenntnis von der Anzeige gegen den Kantonstierarzt. Doch offenbar sind die Argumente der Tierschützerin ohne Grundlage. «Die Tagesschlachtbewilligung für diese Lokalität wurde zu Recht ausgestellt – gestützt auf die 27 Auflagen des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesens», beteuert Wirz.
Schon Beschwerde im Voraus
Zu Rolf Häring ist die Anzeige offiziell noch nicht durchgedrungen. Erst wenn dies der Fall ist, wird der Metzger die nächsten Schritte planen. «Es ist jedem freigestellt, Vorwürfe zu machen. Ich werde nicht mit Gegenanschuldigungen antworten», sagt er zu BLICK.
Schon Mitte Oktober, vor der Schlachtung, hat Beatrice Pfister Beschwerde gegen die Aktion eingereicht. Diese wurde aber vom Regierungsrat abgeschmettert. Für die Anzeige hat sich die 58-Jährige jetzt an einen Anwalt gewandt. «Wir haben gründlich recherchiert, ich möchte, dass der Fall von der Staatsanwaltschaft überprüft wird», so Pfister.