Wer nicht schwimmen will, kriegt auch keinen Schweizer Pass: Die Bürgergemeinde Basel hat einem 12- und einem 14-Jährigen Mädchen die Einbürgerung verweigert, weil die beiden aus religiösen Gründen weder am Schwimmunterricht noch an Klassenlagern teilnehmen wollten.
Das berichtet das «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. Demnach hat sich der Fall bereits im vergangenen Jahr zugetragen, ist aber erst jetzt publik geworden.
«Rechtsordnung verletzt»
Mit ihrer Weigerung, in den Schwimmunterricht und in Klassenlager zu gehen, hätten die Mädchen gegen die Schulpflicht verstossen, sagte Stefan Wehrle, Präsident der zuständigen Einbürgerungskommission. «Wer die Schulpflicht nicht erfüllt, verletzt die Rechtsordnung und wird daher nicht eingebürgert.» Da spiele es auch keine Rolle, dass die beiden Musliminnen gut Deutsch sprechen würden.
Dem Bericht zufolge handelt es sich um einen Präzedenzfall. Wehrle ist aber überzeugt, dass der Entscheid der Bürgergemeinde wasserdicht ist. «Wir sind auf der sicheren Seite», sagt er gegenüber dem Regionaljournal. Schliesslich habe das Bundesgericht entschieden, dass der Schwimmunterricht Teil der Schulpflicht ist. Auf einen Rekurs hat die Familie der Mädchen denn auch verzichtet.
Sie verweigern den Handschlag
Interessant: Wie die beiden Muslim-Brüder aus Therwil BL (BLICK berichtete), weigern sich auch die von der Nichteinbürgerung betroffenen Mädchen aus Basel, ihren Lehrern die Hand zu schütteln. Das alleine wäre aber kein Grund gewesen für den die automatische Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs. Laut Wehrle ist der Handschlag kein Teil der Schulpflicht.
«Wenn alle anderen Voraussetzungen positiv wären, müsste man genau hinschauen, ob einzig aufgrund des verweigerten Handschlags die Einbürgerung abgelehnt werden sollte», sagte er zu Radio SRF.