Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beobachteten am 14. April am Grenzübergang Burgfelderstrasse in Basel, wie ein Auto mit Schweizer Kontrollschild kurz vor der Grenze wendete. Kurz darauf reiste dasselbe Fahrzeug ein Stück weiter am Grenzübergang Hegenheimerstrasse in die Schweiz ein, worauf BAZG-Mitarbeitende im Inland eine Kontrolle durchführten.
Dabei stellten sie im Fahrzeug des Fahrers deutscher Nationalität mehrere Kakteen fest, die gemäss erster Abklärungen unter den Schutz des Washingtoner Artenschutz-Abkommens (CITES) fallen. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass alle 46 mitgeführten Kakteen entweder im CITES Anhang I (akut gefährdet, Handel stark eingeschränkt oder verboten) oder Anhang II (nur kontrollierter, bewilligungspflichtiger Handel) aufgeführt sind.
Einige enthalten Meskalin
Zudem waren diverse Exemplare der Gattung Lophophora darunter. Arten dieser Gattung enthalten Meskalin und fallen somit unter das Betäubungsmittelgesetz. Sie sind in der Schweiz verboten. Die Kakteen wurden zuhanden des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sichergestellt, das über die weiteren Massnahmen befindet.
Es gehört zum Auftrag des BAZG, Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren. Mit dem noch bis 2026 laufenden Transformationsprogramm Dazit wird insbesondere die Digitalisierung vorangetrieben und die Ausbildung in den drei Kontrollbereichen vereinheitlicht. So wird das BAZG in Zukunft noch besser in der Lage sein, an der Grenze für eine umfassende Sicherheit von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat zu sorgen. (dmo)