Von Walter Hauser
Die junge Frau liess den Rausschmiss durch ihren Anwalt Stefan Suter anfechten. Nun liegt der Fall beim Arbeitsgericht des Kantons Basel-Stadt. «Skandalös, wie ein vermeintlich sozialer Arbeitgeber wie die Migros mit dem Personal umspringt», so Suter, der den Financier Werner K. Rey, die Pilotengewerkschaft Swisspilots und Bischof Kurt Koch zu seinen Klienten zählt.
Dieter F. Wullschleger, Kommunikationsbeauftragter der Migros Basel, verteidigt das Vorgehen: «Diebstahl in jeglicher Form und unabhängig vom Wert wird in der Migros mit fristloser Kündigung geahndet. Das ist allen Mitarbeitenden bekannt. Die Frau hat diese für alle geltenden Regeln leider gebrochen.»
In der Hausordnung schreibt Migros den Angestellten genau vor, unter welchen Bedingungen sie essen und trinken dürfen:
- Esswaren und Getränke sind vor dem Verzehr zu bezahlen, die Quittung vom Kassenpersonal zu visieren.
- Der Einkauf darf nur in der Kantine gegessen werden.
- Zum Essen ausstempeln und eine Pause einziehen.
Für Robert Schwarzer von der Gewerkschaft Unia ist der Rauswurf unverhältnismässig: «Er zeigt die Sklavenhaltermentalität des Grossverteilers.» Er fordert die Anpassung der Hausordnung an Recht und Gesetz.
Entlassungen wie jene von Monika R. häufen sich laut Gewerkschafter Schwarzer. Oft seien sie nur ein Vorwand, um Personalkosten zu sparen. Dies bestreitet die Migros.
Thomas Geiser (57), Professor für Arbeitsrecht an der Uni St. Gallen, hält die fristlose Kündigung für unzulässig, selbst wenn die Frau einen Monat zuvor wegen unzureichender Arbeitsleistung verwarnt worden sei. «Ein einmaliger Diebstahl ist kein Grund für eine fristlose Entlassung», so Geiser.