Lebensgefährliche Selbstjustiz in Basel
Seile über Veloweg gespannt – zwei Verletzte

Nachts über einen unbeleuchteten Veloweg beim Naherholungsgebiet Lange Erlen gespannte Seile haben in Basel zwei Velofahrer im Alter von 51 und 56 Jahren verletzt. Einer erlitt unter anderem Verletzungen am Hals.
Publiziert: 26.10.2017 um 12:28 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 07:10 Uhr
Seile brachten die Velofahrer zu Fall (Symbolbild).

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Gefährdung des Lebens und Störung des öffentlichen Verkehrs.

Die Täterschaft hatte am Mittwochabend an zwei Stellen dünne Seile quer über den Erlenparkweg gespannt, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Dieser stark genutzte offizielle Veloweg führt von Basler Stadtteil Kleinhüningen nach Riehen BS.

«Ausgenommen motorlose Zweiradfahrzeuge»: Velos sind auf dem Erlenparkweg in Basel erlaubt (Archivbild).
Foto: Google/Streetview

An der ersten Stelle östlich des Tierparks Lange Erlen waren es zwei dünne Seile, die an Verkehrstafeln befestigt waren. Ein Velofahrer erkannte diese kurz nach 22 Uhr trotz eingeschaltetem Licht erst so knapp davor, dass er trotz sofortigem Bremsen zu Fall kam. Einen weiteren, dazukommenden Velofahrer konnte er in der Folge warnen.

Dünne Seile waren an Bäumen befestigt

Wenig später wurde der Polizei ein zweiter Velounfall wegen eines Seils gemeldet. Dieses war ein paar hundert Meter weiter an zwei Bäumen befestigt und über den Veloweg gespannt. Das Opfer konnte ebenfalls nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte wegen des Seils. Auch dieser Verunfallte warnte dann noch einen weiteren Velofahrer.

Wie genau die lebensgefährlichen Seilfallen montiert waren, mag die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht im Detail bekanntgeben. Auch zur Art der Seile war deswegen nichts zu erfahren.Eine Fahndung nach der unbekannten Täterschaft blieb erfolglos.

Die Strafverfolger hoffen aber auf Zeugen, wird die Gegend doch neben Velofahrenden auch von Hundehaltern und anderen Freizeitnutzern rege frequentiert. Das Strafgesetzbuch sieht für Gefährdung des Lebens Geld- und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor, auf solche Verkehrsstörungen stehen bis zu drei Jahre. (SDA/bö)

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