Kritik an Baselbieter «Handschlag-Gesetz»
«Schüler müssten an Fasnacht, wenn der Lehrer das fordert»

Zwei muslimische Schüler wollten ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen nicht berühren. Die Baselbieter Regierung will die Handschlag-Pflicht nun ins Blidungsgesetz aufnehmen. Staatsrechtler kritisieren das heftig.
Publiziert: 11.12.2016 um 20:06 Uhr
|
Aktualisiert: 01.10.2018 um 15:26 Uhr
1/7
Therwil BE Handschlag-Streit: Einer der beiden Brüder, die ihrer Lehrerin nicht die Hand geben wollten.
Foto: Facebook

Als Reaktion auf die Therwiler Handschlag-Affäre schickte die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) diese Woche eine Verfassungsänderung und ein neues Bildungsgesetz in die Vernehmlassung.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP): Ihr Gesetzesvorschlag steht in der Kritik.
Foto: Keystone

Die Lehrer sollen sich auf das Gesetz berufen können, um «hiesige gesellschaftliche Werte» und Rituale durchzusetzen. Staatsrechtler zerzausen in der «Schweiz am Sonntag» die Vorlage. Sie betonen, die «hiesigen Werte» seien in einer pluralistischen Gesellschaft nicht definierbar.

«Streng genommen müssten nun alle Schüler an der Fasnacht teilnehmen, wenn das der Lehrer fordert», sagt der Basler Staatsrechtler Markus Schefer. Staatsrechtler Andreas Stöckli von der Universität Basel fragt: «Wir leben in einer pluralistischen, freien Gesellschaft. Es ist somit höchst problematisch, nun den Anschein einer Leitkultur erwecken zu wollen.»

Der Staatsrechtler Markus Schefer kritisiert das Gesetz.

Lehrerpräsident Zemp: Müssen Muslime am Krippenspiel teilnehmen?

Auch Beat Zemp, Präsident des Schweizerischen Lehrerverbands, sieht Probleme: Müsse nun ein muslimischer Schüler am christlichen Krippenspiel teilnehmen? Könnten christlich-fundamentalistische Eltern ihren Kindern den «heidnischen» Räbeliechtli-Umzug nicht mehr verbieten?

«Ob das Bundesgericht im konkreten Rekursfall die ‹hiesigen gesellschaftlichen Werte› und Rituale vor der Erfüllung religiöser Vorschriften setzt, wage ich zu bezweifeln», sagt Zemp.

Neues Gesetz schafft Brücke zwischen Ausländer- und Bildungsrecht

Um Integrationsprobleme besser in den Griff zu bekommen, wollen die Baselbieter Behörden ihre Zusammenarbeit verstärken - mit entsprechender gesetzlicher Grundlage.

Kommt es zu substanziellen Integrationsproblemen, die zu Sanktion führen, müssen die Baselbieter Schulen dies künftig dem Amt für Migration melden. Dieses prüft dann als zuständige Behörde allfällige ausländerrechtliche Massnahmen. (bih)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?