Irrer Messer-Mörder von Basel
Stationäre Behandlung für Raphael M.

Für den 23-jährigen Raphael M., der vergangenes Jahr im Wahn zwei Frauen ermordet hatte, ordnet das Basler Strafgericht eine stationäre Behandlung an. Der Täter gilt zwar als schuldunfähig, der Tatbestand des mehrfachen und versuchten Mordes sieht das Gericht dennoch als erfüllt.
Publiziert: 08.09.2015 um 13:57 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 13:33 Uhr
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Raphael M. (23) hat zwei Frauen getötet.
Foto: Stephan Bohrer

Die Morde ereigneten sich am 3. November 2014 im Basler Breite-Quartier. Der an Schizophrenie leidende Raphael M. erstach zwei Frauen im Alter von 42 und 76 Jahren und verletzte einen betagten Mann mit einem Messer schwer (Blick.ch berichtete).

Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten geht das Basler Strafgericht davon aus, dass der heute 23-Jährige in einem akuten psychotischen Schub gehandelt hat und völlig schuldunfähig ist. «Die Schuldige in diesem Fall ist eine Krankheit», hatte der Verteidiger in seinem Plädoyer gesagt.

«Wenn das kein Mord ist, weiss ich auch nicht»

Wie von der Anklage beantragt, stellte das Gericht fest, dass Raphael M. den Tatbestand des Mordes erfüllt hat. Den Ausschlag dafür gab die äusserst brutale Ausführung. Beim ersten Opfer sprach der Gerichtspräsident von «Abschlachten». «Wenn das kein Mord ist, weiss ich nicht, was ein Mord sein soll», sagte der Gerichtspräsident. «Auch Schuldunfähige können Mörder sein.»

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten eine stationäre therapeutische Massnahme für den Täter beantragt. Dem folgte das Gericht: Der noch am Tattag verhaftete junge Mann hatte den Massnahmenvollzug in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrischen Klinik im Mai vorzeitig angetreten.

Keine Anzeichen für Gewalttätigkeit

Der Gerichtspräsident rechnet damit, dass die Massnahme mindestens einmal verlängert werden muss. Das psychiatrische Gutachten hält fest, dass ohne Behandlung die Rückfallgefahr für schwere Delikte gross ist. Sind die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung nach fünf Jahren nicht gegeben, kann das Gericht die Massnahme verlängern.

In der mündlichen Begründung des Entscheids äusserte sich der Gerichtspräsident auch zu Spekulationen über die Vorgeschichte der brutalen Tat. Es habe keine Anzeichen für Gewalttätigkeit gegeben. Die Familie habe Angst gehabt, der psychisch schwer kranke Raphael M. bringe sich selbst um.

Wenige Tage vor der Tat war es zu einem Streit mit den Eltern gekommen. Ob sich das blutige Drama mit einer Zwangseinweisung danach hätte verhindern lassen, ist für den Gerichtspräsidenten fraglich. Er sei davon überzeugt, dass der junge Mann mit Medikamenten beruhigt und schon bald wieder entlassen worden wäre, hielt er fest. (cat/SDA)

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