Hanf-Polizisten müssen vor Gericht
Sie erdealten 85'000 Franken

Ein Basler Polizisten-Paar und sein Komplize werden angeklagt, weil sie Marihuana angebaut und verkauft haben sollen. Die Staatsanwaltschaft fordert bis zu 22 Monate Haft bedingt.
Publiziert: 14.08.2015 um 14:40 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 05:28 Uhr
Die Ex-Polizisten sollen mit ihrer Indoor-Hanfanlage in drei Jahren rund 85'000 Franken Gewinn gemacht haben. (Symbolbild)
Foto: Kapo BL

Ein früherer Baselbieter Polizist, seine Ehefrau und ein weiterer Mann müssen vor dem Baselbieter Strafgericht erscheinen. Die drei hatten mutmasslich eine Hanf-Indooranlage betrieben und das Marihuana selbst vermarktet.

Das Trio war im Februar aufgeflogen, das beschuldigte Ehepaar und der Mitangeklagte sollen laut der Staatsanwaltschaft die Hanfanlage während rund anderthalb Jahren gemeinsam betrieben haben.

Kollegen des früheren Polizisten entdeckten die Hanf-Pflanzen bei einer Hausdurchsuchung. Die nötigen personalrechtlichen Massnahmen gegen den verdächtigten Mann seien eingeleitet worden, schrieb die Kantonspolizei Basel-Landschaft damals.

Bis zu 22 Monate bedingt gefordert

Die ebenfalls verdächtigte Ehefrau des Mannes war Polizistin im Kanton Basel-Stadt. Sie ist unterdessen ebenfalls nicht mehr bei der Basler Polizei tätig, wie es beim Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt heisst.

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft erhebt nun wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie weiterer Delikte Anklage gegen das Trio. Für die drei Beschuldigten beantragt sie laut Staatsanwaltschafts-Sprecher Michael Lutz bedingte Freiheitsstrafen von 16 bis 22 Monaten.

Weil die Beschuldigten die Vorwürfe gestanden und der beantragten Strafe zugestimmt hatten, beantragt die Staatsanwaltschaft ein abgekürztes Verfahren.

Gewinn muss zurückgezahlt werden

Namentlich müssen die drei das mit dem Verkauf des Marihuana unrechtmässig gewonnene Geld zurückzahlen, wie es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heisst. Dabei gehe es um einen Gesamtgewinn von 85'000 Franken, sagte Lutz.

Die Staatsanwaltschaft beantragt dem Gericht, den noch vorhandenen Teil dieser Summe einzuziehen. Den nicht mehr vorhandenen Anteil des Gewinns müssten die Beschuldigten zurückbezahlen, wie Lutz ausführte.

Ob die Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren erfüllt sind, entscheidet nun das Strafgericht Basel-Landschaft. Das Trio muss voraussichtlich im September vor Gericht erscheinen. (SDA)

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