Urteil im Lysbüchel-Mord
25-Jähriger muss für 19 Jahre ins Gefängnis

Ein 25-jähriger Mann muss für 19 Jahre hinter Gitter. Dies, weil er im August 2021 auf dem Basler Lysbüchel-Areal einen anderen Mann mit einem Messer getötet hat.
Publiziert: 10.06.2024 um 11:29 Uhr
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Aktualisiert: 14.06.2024 um 16:12 Uhr
Im Strafgericht Basel-Stadt steht am Montag ein 25-Jähriger wegen Mordes vor Gericht. Er soll sein Opfer skrupellos und wegen einer «Lappalie» niedergestochen haben.
Foto: strafgericht.bs.ch
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Freitag einen 25-Jährigen des Mordes schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von 19,5 Jahren verurteilt. Das Gericht kommt zum Schluss, dass er im Jahr 2021 auf dem Lysbüchelareal mit einem Messer einen Mann getötet hat.

Der Fall schlug in Basel hohe Wellen. Das Areal war damals dank einer Zwischennutzung ein belebter Ausgangsort im Sommer. Der kroatische Staatsangehörige aus Zürich war dort auf einer Party und wollte in den frühen Morgenstunden zusammen mit drei Kollegen in die Innenstadt zurückkehren.

Dabei trafen die vier auf eine andere Gruppe, die auf dem Lysbüchel-Areal einen Flohmarkt veranstaltete. Es kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem der drei Kollegen und einem 27-jährigen Mann, wie die Staatsanwaltschaft festhält.

Der kampfsporterfahrene, 1,90 Meter grosse und 100 Kilogramm schwere Beschuldigte mischte sich in den Streit ein und stach mit einem Klappmesser auf den 27-Jährigen ein, wie es in der Anklageschrift heisst. Anschliessend flüchtete er. Für den niedergestochenen Mann kam jede Hilfe zu spät – er starb nach hohem Blutverlust. Die Polizei erwischte den mutmasslichen Täter kurze Zeit später in der Nähe des Areals.

Angeklagter sei besonders skrupellos

Wegen einer «Lappalie», an welcher er zudem unbeteiligt war, soll er den Mann, der sich friedlich verhielt und ihm körperlich unterlegen war, attackiert haben. Somit sei er besonders skrupellos vorgegangen sein, heisst es weiter.

Bereits rund einen Monat vorher soll der Beschuldigte in Zürich einen ihm fremden Mann nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Klappmesser lebensbedrohlich verletzt haben. Daher ist er auch wegen versuchtem Mord angeklagt. Er unterliess es damals in Zürich, sich der Polizei zu stellen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte war schon zuvor kein unbeschriebenes Blatt. Er war bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Wahrscheinlich unter Einfluss von Drogen und Alkohol verhielt er sich oft wegen Lappalien gewalttätig und brutal, wie es in der Anklageschrift heisst.

Vor Gericht entschuldigte sich der Beschuldigte bei der Familie des Verstorbenen. Er sagte auch, er könne sich aufgrund seines Drogenkonsums nicht mehr genau an jene Tat erinnern. «Ich begreife es sich immer noch nicht und die ganze Situation belastet mich», sagte der Beschuldigte vor dem Strafgericht Basel-Stadt. «Ich war voll alkoholisiert und benebelt – mehr kann ich dazu nicht sagen», sagte er als Antwort auf die Frage des Gerichtspräsidenten nach dem Tatablauf. Zu jener Zeit habe er Kokain, Alkohol und Steroiden zugleich konsumiert, was ihn stets aggressiv gemacht habe. Beim Kokainkonsum habe er zudem stets «Gefahren» gesehen.

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