Grosser Rat BS
Staatsbeiträge an die Papiermühlen erhöht

Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch die von seiner Bildungs- und Kulturkommission beantragten Staatsbeiträge für die Basler Papiermühle um 22'000 Franken jährlich nach oben korrigiert. Damit konnte der Wegfall der Beiträge der Behindertenhilfe kompensiert werden.
Publiziert: 11.12.2024 um 17:35 Uhr
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Aktualisiert: 11.12.2024 um 17:40 Uhr
Die Basler Papiermühle kann trotz des Wegfalls der Unterstützung durch die Behindertenhilfe mit demselben Betrag weiterarbeiten. (Archivbild)
Foto: GEORGIOS KEFALAS
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Erhöhungsantrag wurde von der Fraktion GAB eingebracht. Er fand im Grossen Rat mit 71 zu 22 Stimmen bei einer Enthaltung eine stattliche Mehrheit. Die Regierung und die Kommission setzten sich in der Debatte nicht dagegen zur Wehr. In der Schlussabstimmung wurde der erneuerte Staatsbeitrag für die Jahre 2025 bis 2028 einstimmig bewilligt.

Damit wird die Papiermühle pro Jahr rund 620'000 Franken an staatlicher Unterstützung erhalten.

Die als pionierhaft bezeichnete Arbeit der Papiermühle bei der kulturellen Teilhabe von IV-Bezügerinnen und -Bezügern wurde allseits lobend hervorgehoben. Irritiert zeigte man sich entsprechend darüber, dass ein «vermeintlich rein administrativer Akt» den Wegfall der Beiträge der Behindertenhilfe zur Folge hat.

Grund dafür ist, dass die Papiermühle als anerkannte Institution der Behindertenhilfe hin zu einem Modell des sogenannten «Supported Employment» wechselt. Damit könne die Institution den administrativen Aufwand reduzieren und auch Geld einsparen, was aber bei weitem nicht der Höhe des wegfallenden Betrags entsprochen hätte.

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