Grosser Rat BS
Rückvergütung von Überschüssen an Basler Bevölkerung beschlossen

Der Basler Grosse Rat will einen Grossteil der Überschüsse in den Kantonsrechnungen an die Steuerzahlerinnen und -zahler zurückzahlen lassen. Er hat am Mittwoch eine entsprechende FDP-Motion zum zweiten Mal an die Regierung überwiesen.
Publiziert: 23.10.2024 um 11:26 Uhr
Der Vorstoss verlangt, dass ein Teil der kantonalen Überschüsse wieder im Portemonnaie der steuerzahlenden Privatpersonen landen soll. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Motion von Christian Moesch (FDP) sieht vor, dass die Ausschüttung nur dann erfolgen soll, wenn die Nettoschuldenquote des Kantons negativ ist. Sie soll im Umfang des erzielten Überschusses ausbezahlt werden, wobei ein Sockelbetrag von maximal 20 Prozent des Überschusses zum Bruttoschuldenabbau abgezogen werden soll.

Der Motionär sprach von einer risikofreien Forderung. Die Ausschüttung werde erst dann erfolgen, wenn der Überschuss in der Kantonsrechnung konkret ausgewiesen sei.

Die Ausschüttung werden sich gemäss der Forderung auf rund 250 Millionen Franken pro Jahr belaufen, wie es die Regierung ausgerechnet hat. Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) sprach von einer «spannenden Idee». Aber die Regierung möchte mehr Handlungsspielraum behalten. Deshalb plädierte Soland dafür, den Vorstoss in Form eines nicht ganz so verbindlichen Anzugs zu überweisen.

Für eine Überweisung als Anzug sprach sich auch die SP-Fraktion aus, währen sich das Grün-Alternative Bündnis grundsätzlich gegen eine Überweisung aussprach. Fraktionssprecher Oliver Bolliger äusserte die Befürchtung, dass die Ausschüttungen zu Lasten sozialer Ausgaben ausfallen würden.

Die bürgerlichen Fraktionen bestanden zusammen mit der GLP auf der verbindlichen Form der Motion. Mit 50 zu 44 Stimmen obsiegte dieser Antrag. Dieser hatte aber zur Folge, dass sich auch die SP auf die Nein-Seite bewegte, was an den Mehrheitsverhältnissen aber nichts zu ändern vermochte. Mit 50 zu 43 Stimmen überwies der Rat die Forderung als verbindlichen Auftrag an die Regierung.

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