Im alten Steinbruch in Laufen BL eskalierte vor drei Jahren ein Streit um den Betrieb einer Hanfanlage: Hans S.* (heute 58) lauerte dem ahnungslosen Steve B.* (†34) auf und streckte ihn mit einem Schuss aus nächster Nähe nieder.
Ab Montag steht Hans S. vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz. Die Anklage lautet auf Mord sowie auf Zuwiderhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz als Nebenpunkte. Zur Anklage kommt überdies die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten gegenüber seinen zwei Söhnen.
Wohnung sollte geräumt werden
Steve B., der von der Anklage als Geld- und Auftraggeber bezeichnet wird, habe die Indooranlage in einer Liegenschaft beim Steinbruch vergrössern wollen. Er habe deswegen den Beschuldigten, der für den Aufbau und Betrieb zuständig gewesen sei, aufgefordert, den Teil des Gebäudes zu räumen, den dieser als Wohnung habe nutzen wollen.
Hans S. habe sich zunehmendem Druck ausgesetzt und sich bedroht gefühlt, heisst es weiter in der Anklageschrift. Einen Tag vor der Tat habe das Opfer in einem eskalierenden Streit am Telefon angekündigt, das Haus am Folgetag selber räumen zu wollen. Der Beschuldigte habe darauf nur noch drei Möglichkeiten gesehen, sich aus der Lage zu befreien: Suizid, Flucht ins Ausland oder Tötung, wie zu lesen ist.
In «skrupelloser Weise» gehandelt
Am Tag der Tat lauerte Hans S. dem Opfer laut Anklageschrift mit geladener Pistole auf. Als Steve B. beim Steinbruch aufgetaucht war, sei der Beschuldigte mit gezückter Waffe auf ihn zu getreten und habe aus zwei bis drei Metern Distanz einen Schuss auf die Brust abgegeben – in der Absicht den Geschäftspartner zu töten oder «zumindest tödliche Verletzungen in Kauf zu nehmen».
Hans S. habe «in skrupelloser Weise» gehandelt, heisst es in der Anklageschrift. Dies mit der Absicht, sich durch die Tötung seines Gegenübers aus der Drucksituation, in die er sich selber hinein manövriert habe, zu befreien.
Der Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden. (SDA/noo)
* Namen der Redaktion bekannt