Er markierte gerne den Mann von Welt und prahlte im Internet mit Luxus und Reichtum. In Tat und Wahrheit lebte der damals 16-Jährige S. B. bei seinem Vater in einem Reiheneinfamilienhaus in einfachen Verhältnissen.
Künftig dürfte seine Behausung noch bescheidener werden: Wie die «Basler Zeitung» berichtet, hat das Basler Jugendgericht S. B. wegen Schreckung der Bevölkerung und falschen Alarms schuldig gesprochen. Er wird in einer geschlossenen Anstalt untergebracht.
Der damals 16-Jährige hatte im April 2015 mit seiner damals 18-jährigen Freundin beim Tinguely-Brunnen auf dem Theaterplatz ein mit Kabeln und Klebeband ausgestatteten Koffer als Bomben-Attrappe abgestellt. Neben die vermeintliche Bombe legten die beiden einen Koran, um eine falsche Fährte zu legen.
20-köpfige Sonderkommission eingesetzt
Als der Koffer entdeckt wurde, sperrte die Polizei das betroffene Gebiet umgehend weiträumig ab. Während Stunden war die Innenstadt rund um den Theaterplatz gesperrt. Spezialisten aus Zürich mit einem Entschärfungsroboter rückten an und eine 20-köpfige Sonderkommission wurde mit der Untersuchung beauftragt. Zwei Tage später wurden die «Bombenleger» verhaftet.
In seinem Urteil hat das Basler Jugendgericht eine Unterbringung, eine ambulante Behandlung und einen unbedingten Freiheitsentzug angeordnet. Mit der Unterbringung soll der Jugendliche aus seiner bisherigen Umgebung herausgenommen und an einen anderen Aufenthaltsort gebracht werden, sagte der zuständige Gerichtspräsident Christoph Bürgin gegenüber der BaZ. Infrage kommen Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen. Das Gericht entschied sich nun für eine geschlossene Einrichtung.
Goldene Kalaschnikov und Cocktails in Monaco
Auf seinen Online-Profilen präsentierte sich der Teenager als reicher Manager. Auf seinen Fotos ging er mit einer goldenen Kalaschnikow auf die Jagd, rauchte eine Zigarre im Luxushotel Les Trois Rois und trank Cocktails in Monaco. Parkgebühren von über 2000 Franken kommentierte er mit einem lachenden Smiley.
Die Ermittlungen im Fall seiner Freundin sind noch nicht abgeschlossen. Die Frau aus dem deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz war zur Tatzeit 18 Jahre alt und fällt unter das Erwachsenenstrafrecht. (ant)