Elf Verbote ausgesprochen
Basler Kantonslabor zieht Haarglättungs-Mittel aus dem Verkauf

Das Basler Kantonslabor hat für elf gefährliche Haarverformungs-Produkte ein Verkaufs- und Verwendungsverbot ausgesprochen. Bei insgesamt 21 von 29 untersuchten Proben gab es Beanstandungen. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 72 Prozent.
Publiziert: 12.12.2024 um 11:20 Uhr
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Aktualisiert: 12.12.2024 um 11:22 Uhr
Bei der Verwendung von Haarverformungs-Produkten ist gemäss Kantonslabor Basel-Stadt Vorsicht geboten. (Symbolbild)
Foto: PETER KLAUNZER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Gründe für die elf Verkaufsverbote waren unter anderem hohe Konzentrationen an Formaldehyd und die Verwendung weiterer verbotener Stoffe, wie das Kantonslabor am Donnerstag mitteilte.

Das Kantonslabor warnt ausdrücklich davor, je drei Produkte der Marken «Honma Tokyo» und «Cocochoco Professional Gold» sowie je ein Produkt der Marke «Bien Cacau Professional» und «Native Base Keratin» zu verwenden.

Bei 20 der 29 erhobenen Produkte handelte es sich um Haarglättungsmittel, heisst es weiter. Untersucht wurden auch Haarwellmittel (3), Haarpflegeprodukte (3), Haarshampoos (2) und ein Haarstyling-Produkt mit postuliertem glättendem Effekt.

Knapp die Hälfte der in den Kantonen Aargau und Basel-Stadt erhobenen Produkte wurde in Coiffeursalons erhoben.

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