Eine 86-jährige Frau wollte im März 2014 von ihre Wohnort Augst nach Thürnen fahren um dort jemanden zu besuchen. In Sissach machte die Polizei der Fahrt dann aber ein Ende.
Sie habe auf der A22 von Frenkendorf bis zur Umfahrung Liestal pausenlos geblinkt. Ansschliessend sei sie von Lausen bis zur Ausfahrt Sissach konsequent mit 70 km/h auf der Überholspur gefahren und habe den Verkehr blockiert.
Blaulicht und Horn ignoriert
Dies wusste die Polizei, weil sie der Autofahrerin ab Frenkendorf mit zwei Patrouillenfahrzeugen gefolgt war. Ein erster Versuch, die Langsam-Fahrerin mit Blaulicht und Horn zu stoppen scheiterte. Erst in Sissach hielt die Seniorin an. Sie wurde mit den Vorwürfen konfrontiert und bestätigte den Sachverhalt mit einer Unterschrift.
Später erhob sie gegen den Strafbefehl dann aber Einsprache, weswegen sie am Donnerstag vor Strafgericht aussagen. Dort bestritt sie das Dauerblinken, wie die «Basler Zeitung» berichtet.
70 km/h sei sie gefahren, weil sie ein noch langsameres Auto auf der rechten Spur habe überholen wollen. Dieses habe dann plötzlich beschleunigt und wieder verlangsamt. Sie sei zwar links gefahren aber nicht so weit und ausserdem habe es nicht viel Verkehr gehabt: «Vor mir war alles frei.»
Verständnisvoller Richter
Der Gerichtspräsident hörte sich die Ausführungen geduldig an. Schliesslich verurteilte er die Rentnerin zu einer Busse von 160 Franken. Bei der Urteilsverkündung nahm sich der Richter viel Zeit. Er erklärte der fehlbaren Lenkerin, dass es für ihn schwierig sei, sie nicht zu verurteilen, wenn zwei Polizisten ihr Fehlverhalten bezeugten und sie den Sachverhalt im Wesentlichen zugegeben habe.
Den Führerausweis musste die 86-Jährige inzwischen abgeben. Sie war zu einer Fahrprüfung aufgeboten worden und fiel durch. (ant)