Alina T.* (36) wird den 1. Februar 2020 nie vergessen. Denn was innerhalb weniger Minuten passierte, war ein Martyrium voller sexueller Gewalt. Zwei Männer missbrauchten Alina T. (36). Einer von ihnen, João P.* (35), wurde erst zu einer Freiheitsstrafe von 51 Monaten verurteilt, das Urteil wurde danach aber gemildert und die Freiheitsstrafe auf 36 Monate gesenkt – davon 18 unbedingt.
Das Bundesgericht ist jetzt der Ansicht, dass das Verschulden des Angeklagten als Mittäter stärker zu berücksichtigen sei. Es hat das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt im Falle der Vergewaltigung an der Elsässerstrasse aufgehoben, wie es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden hat.
Das Basler Appellationsgericht reduzierte die Strafe für einen Vergewaltiger und begründete dies mündlich unter anderem damit, dass die Tat nur elf Minuten gedauert habe. Die Basler Richter müssen nun erneut über den Fall urteilen. Zudem habe das Opfer mit dem Feuer gespielt und beim Clubbesuch vor der Tat falsche Signale ausgesendet. Daraufhin kam es in mehreren Städten zu Protesten. Das abgemilderte Urteil des Appellationsgerichts löste in der Schweiz einen Sturm der Empörung aus.
Angst des Opfers muss berücksichtigt werden
Das Bundesgericht kommt in seinem Entscheid zum Schluss: Dass die im Vergleich relativ kurze Dauer der Vergewaltigung bei der Strafe berücksichtigt werde, sei korrekt. Jedoch müsse der Täter in diesem Fall trotzdem härter bestraft werden, aber aus anderen Gründen: Die Aktionen des Jugendlichen, namentlich die Ejakulation in das Gesicht des Opfers, sei auch dem Portugiesen anzulasten. Dass das Opfer zuvor freiwillig ungeschützte sexuelle Handlungen mit einem anderen Mann vorgenommen habe, dürfe ausserdem nicht zu Gunsten des Täters berücksichtigt werden.
Weiter muss das Basler Gericht auch die Furcht des Opfers vor der Übertragung von Geschlechtskrankheiten bei der Schwere der Tat des Portugiesen mitberücksichtigen.
In erster Instanz hatte das Basler Strafgericht João P.* zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 51 Monaten und einem Landesverweis von acht Jahren verurteilt. Das Appellationsgericht milderte im August 2021 das Urteil der Vorinstanz ab und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate unbedingt. Der Täter wurde deshalb bereits kurz nach dem Urteil aus dem Strafvollzug entlassen. (SDA/ene)
* Namen geändert
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