Betrunkener schreit: «Polizeigewalt»
Wüste Szenen bei Festnahme in Basel

Bei einer Verhaftung in Basel kam es in der Nacht auf Sonntag zu wüsten Szenen. Fünf Beamte mussten einen Betrunkenen zu Boden zwingen, während dieser schrie, dass er Schmerzen habe. Die Polizei hält den Einsatz dennoch für verhältnismässig.
Publiziert: 16.09.2018 um 18:22 Uhr
|
Aktualisiert: 17.09.2018 um 07:47 Uhr
Mann wird in Basel verhaftet
1:15
Fünf Polizisten müssen her:Mann wird in Basel verhaftet

Als ginge es um sein Leben, schreit ein Betrunkener «Aua» und «Polizeigewalt». Fünf Beamte mussten ihn in der Nacht auf Sonntag kurz nach Mitternacht in der Basler Geifengasse zu Boden ringen, um ihn verhaften zu können.

«Ist das noch normal?», fragt sich der Leser-Reporter, der die Szene gefilmt hatte. «Ich finde, es wäre nicht nötig gewesen, ihn auf den Boden zu werfen und gegen das Gitter zu drücken.»

«Absolut verhältnismässig»

Die Kantonspolizei Basel-Stadt sagt auf Nachfrage von BLICK, dass sie gerufen worden sei, weil eine betrunkene Person in der Innenstadt für Unruhe gesorgt habe und Passanten belästigt habe. «Ein Passant gab zudem an, dass die Person einen Stuhl nach ihm geworfen und ihn am Bein getroffen habe», sagt Sprecher Toprak Yerguz. Beim Mann habe ein Wert von 0,72 mg/l Atemalkoholgehalt (1,44 Promille) festgestellt werden können.

Bei ihrem Eintreffen habe die Polizei versucht, mit dem Mann auf einer vernünftigen Ebene Kontakt aufzunehmen», so Yerguz. «Da sich die Person weiterhin renitent verhielt, beschloss die Polizei im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Person für eine Nacht in Gewahrsam zu nehmen.»

Der Einsatz sei «absolut verhältnismässig» und «der Situation angemessen» durchgeführt worden, so Yerguz. «Für die Anhaltung musste die Person kontrolliert zu Boden geführt werden, da sie sich weigerte, den Anordnungen nachzukommen.»

Renitente schaden sich selber

Die Patrouillen würden immer wieder erleben, dass Personen die umstehenden Passanten aufzuwiegeln versuchen. Yerguz: «Eine Eskalation dient aber weder der Person, deren Bild bei Bildaufnahmen auf den sozialen Medien – meistens ohne Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte – geteilt wird, noch der Polizei, die ihren Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit durchführt.»

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?