Der Verurteilte schuldet dem zur Tatzeit elfjährigen Opfer Schadenersatz von rund 5000 Franken und eine Genugtuung von 25'000 Franken. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil abgewiesen.
Der Beschwerdeführer rügte insbesondere, dass es in den Aussagen seiner Stieftochter zahlreiche Widersprüche gebe. Das Bundesgericht bestätigt jedoch die Sicht des Appellationsgerichts Basel-Stadt, wonach die Aussagen glaubwürdig und zum Kerngeschehen konstant seien.
Zudem könne von einer Minderjährigen nicht erwartet werden, dass sie einzelne Ereignisse immer genau einordnen könne, wenn sich der Missbrauch über eine lange Zeit erstreckt habe. Dies werde nicht einmal von einer erwachsenen Person verlangt.
Der Verurteilte lebte bereits mehrere Jahre mit der Mutter des Opfers zusammen, als es zum ersten Übergriff kam. Diese ereigneten sich in der Familienwohnung, wenn die Mutter aufgrund einer chronischen Erkrankung ambulant oder stationär behandelt wurde. (SDA)