Beschwerde abgewiesen
Mann missbraucht Stieftochter (11) – fünf Jahre Knast

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes in Basel zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bestätigt. Er missbrauchte seine Stieftochter mehr als eineinhalb Jahre lang sexuell. Nach Verbüssung der Strafe wird er für sieben Jahre des Landes verwiesen.
Publiziert: 16.08.2023 um 13:10 Uhr
Das Bundesgericht hat das Basler Urteil in einem Fall sexuellen Missbrauchs bestätigt. (Archivbild)
Foto: LAURENT GILLIERON

Der Verurteilte schuldet dem zur Tatzeit elfjährigen Opfer Schadenersatz von rund 5000 Franken und eine Genugtuung von 25'000 Franken. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil abgewiesen.

Der Beschwerdeführer rügte insbesondere, dass es in den Aussagen seiner Stieftochter zahlreiche Widersprüche gebe. Das Bundesgericht bestätigt jedoch die Sicht des Appellationsgerichts Basel-Stadt, wonach die Aussagen glaubwürdig und zum Kerngeschehen konstant seien.

Zudem könne von einer Minderjährigen nicht erwartet werden, dass sie einzelne Ereignisse immer genau einordnen könne, wenn sich der Missbrauch über eine lange Zeit erstreckt habe. Dies werde nicht einmal von einer erwachsenen Person verlangt.

Der Verurteilte lebte bereits mehrere Jahre mit der Mutter des Opfers zusammen, als es zum ersten Übergriff kam. Diese ereigneten sich in der Familienwohnung, wenn die Mutter aufgrund einer chronischen Erkrankung ambulant oder stationär behandelt wurde. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden