Wenn ein Familienmitglied bei einem Unfall im Ausland stirbt, kommt neben der seelischen Belastung ein langer, administrativer Spiessrutenlauf auf die Liebsten hinzu.
Haftpflicht- und Versicherungsrechtsexperte Manuel Bader erklärt, wie man als Angehöriger zu seinem Recht und Geld kommt.
Aufpassen: Verjährung
«Es lohnt sich bei solchen Unfällen, frühzeitig abzuklären, welche Versicherungsansprüche bestehen: Hat man eine Reiseversicherung? Wie steht es mit der Unfallversicherung?» Es sei wichtig, dafür zu sorgen, dass diese Ansprüche angemeldet werden und nicht verjähren.
Der Rechtsanwalt weiter: «Vor allem bei Unfällen im Ausland ist die Abklärung der Haftungsfrage vor Ort wichtig, da sich diese kompliziert gestalten kann.» Am besten, man melde sich umgehend bei einem spezialisierten Anwalt in der Schweiz.
Botschaft und Konsulat können helfen
Dieser soll direkt den Rechtsspezialisten im entsprechenden Land kontaktieren und ihm den Fall schildern. «Als Alternative kann man die Schweizer Botschaft oder das Schweizer Konsulat im jeweiligen Land anfragen. In der Regel können diese Stellen auch Experten vor Ort vermitteln», erklärt Bader.
In gewissen Fällen gilt es, besonders aufzupassen: «Etwa bei Autounfällen in den USA», so Bader. «In manchen Staaten sind die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung sehr tief. Stirbt beispielsweise der Versorger der Familie bei einem Autounfall, übersteigt der Schaden in der Regel die Deckungssumme bei weitem. Deshalb ist es wichtig, eine Insassenversicherung abzuschliessen.»