Im Video: Der Kampf zwischen Beqiri und Balicha
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Basler Kickbox-Monster-Prozess
Schläger Paulo Balicha (42) muss doch nicht in den Knast

Der Kickbox-Monsterprozess wurde im Berufungsverfahren vor das Baselbieter Kantonsgericht gezogen. Dort wurden die Urteile gegen Schläger Paulo Balicha und seine Mittäter nun gemildert.
Publiziert: 21.02.2020 um 14:02 Uhr
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Paulo Balicha (42) muss doch nicht in den Knast.

Zwischen den beiden verfeindeten Kickboxern Paulo Balicha (42) und Shemsi Beqiri (33) kam es 2014 in Reinach BL zu einer wüsten Schlägerei. Jetzt wurden die Urteile im Berufungsverfahren vor dem Baselbieter Kantonsgericht abgemildert.

Das Strafmass für den Hauptangeklagten wurde auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren heruntergesetzt. Ursprünglich hätte Paulo Balicha 12 Monate hinter Gitter gehen müssen.

Milde Strafe für Kickbox-Schläger Paulo Balicha

Der Fall, der unter der Bezeichnung «Dojo» für eine Kampfsport-Übungshalle verhandelt wurde, sprengte den im Baselbiet üblichen Rahmen. Auf der Anklagebank sassen neben dem Hauptangeklagten über ein Dutzend weitere Beschuldigte, die 2014 an einem brutalen Überfall auf eine Kampfsportschule in Reinach BL beteiligt waren. Das Kantonsgericht sah sich gezwungen, sein Personal vorübergehend aufzustocken.

Gegen die Urteile des Strafgerichts von September 2018 haben mehrere der Verurteilten sowie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Diese wurden vom Kantonsgericht am Freitag teilweise gutgeheissen, was sich in vielen Fällen strafmildernd auswirkte.

So wurde die Strafe gegen den Hauptangeklagten Paulo Balicha, der vom Gericht als Dreh- und Angelpunkt der überfallartigen Aktion bezeichnet wurde, von einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten – von denen er 12 Monate hätte absitzen müssen – auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren abgemildert.

Brutal, aber «nicht offensichtlich nur unfair»

Das Gericht bezeichnete den Zweikampf zwischen den beiden verfeindeten Kampfsportlern zwar als brutal, aber nicht als «offensichtlich nur unfair». Schliesslich habe der Angreifer den Kampf letztlich verloren.

Dennoch habe sich Paulo Balicha unter anderem mit dem Aufbau einer massiven Einschüchterungs- und Drohkulisse – er war in Begleitung von mehreren maskierten und mit Holzstöcken bewaffneten Mitkämpfern erschienen – einen «unlauteren» Vorteil verschafft.

So blieb es beim Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung, was das Gericht durch ein ausführliches Gutachten eines deutschen Kampfsportverbands bestätigt sah. Balicha habe verbotene Techniken und Griffe angewandt und damit schwere Verletzungen in Kauf genommen.

Shemsi Beqiris Berufung wurde abgewiesen

Vom Tatbestand der tatsächlichen leichten Körperverletzung wurden er und mit ihm alle Angeklagten freigesprochen. Die geringfügigen Verletzungen seines Kontrahenten Shemsi Beqiri würden dagegen sprechen. Keinen Freispruch gab es aber bei den Tatbeständen des Angriffs, des Landfriedensbruchs und der Freiheitsberaubung.

Schliesslich wurden mit einer Ausnahme aber alle vom Strafgericht ausgesprochenen bedingten Freiheits- und Geldstrafen abgemildert. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft wurden ebenfalls mit einer Ausnahme abgewiesen.

Abgewiesen wurden vom Gericht auch die Berufung von Shemsi Beqiri, der als Privatkläger eine Genugtuung in fünfstelliger Höhe verlangt hatte. Die relativ geringfügigen Verletzungen liessen eine solche Summe nicht zu. Es blieb bei einer Genugtuung von 5000 Franken, die das Gericht als «grosszügig» bezeichnete. (rad/SDA)

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