Basler gab alles zu
Taubenzüchter vergiftete Falken – bedingte Freiheitsstrafe

Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Donnerstag einen Taubenzüchter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Er hatte gestanden, mehrere geschützte Wanderfalken vergiftet zu haben.
Publiziert: 21.12.2023 um 16:47 Uhr
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Aktualisiert: 21.12.2023 um 22:14 Uhr
Der Wanderfalke gehört zu den geschützten Vogelarten.
Foto: imago images/blickwinkel

Ein Taubenzüchter hat mehrere Wanderfalken und Mäusebussarde mit präparierten «Kamikazetauben» vergiftet. Hierzu verwendete er hochgiftige Pestizide. Er wurde am Donnerstag der Tierquälerei und Auslösung eines falschen Bombenalarms schuldig gesprochen und im Anschluss, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. 

Die Probezeit beträgt vier Jahre für den Verurteilten. Vor Gericht gab er sämtliche Vorwürfe aus der Anklageschrift zu. Seine hohe Kooperationsbereitschaft, seine Reue und sein vollumfängliches Geständnis hätten dazu geführt, dass die Strafe von ursprünglich 28 Monaten um vier Monate reduziert werde, sagte die Gerichtspräsidentin.

Hortete ein hochgiftiges Pestizid

In den Jahren 2020 und 2021 hortete der Hobby-Taubenzüchter in seinem Freizeitgarten in Basel unbewilligt ein hochgiftiges Pestizid. Damit wollte er sich der Fressfeinde seiner Tauben entledigen.

Mindestens sechs Wanderfalken, darunter auch Jungtiere, sowie zwei Mäusebussarde verendeten nach dem Verzehr des Köders. Das seien keine spontanen, sondern «aus egoistischen Gründen» geplante Aktionen gewesen, sagte die Gerichtspräsidentin. Mit der unsachgemässen Lagerung und dem Einsatz von Gift habe der Beschuldigte zudem die Gefährdung von Umwelt, weiteren Tieren und Menschen in Kauf genommen, sagte sie weiter.

Alarm an Taubenzüchter-Fest ausgelöst

Er gestand auch, im Jahr 2014 mit einem falschen Alarm das Fest eines Taubenzüchter-Vereins in einem Restaurant aufgerieben zu haben. Dem Wirt des Lokals muss er nun einen Schadenersatz von fast 8000 Franken entrichten.

Wegen eines Verkehrsdeliktes und Misswirtschaft hatte er Vorstrafen. Das Gericht erklärte diese bedingt ausgesprochenen Geldstrafen von gesamthaft fast 11'000 Franken nun für vollziehbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SDA)

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