Die Bundesanwaltschaft fordert im Berufungsprozess gegen die mutmasslichen Bombenleger im Basler Bruderholz-Quartier Freiheitsstrafen von acht beziehungsweise zehn Jahren. Die Beschuldigten verweigerten vor Gericht die Aussage.
Die beiden Männer antworteten lediglich auf Fragen nach ihrem Befinden. Der Jüngere der beiden Angeklagten verlas vor Gericht eine persönliche Stellungnahme. Er sei unschuldig in Haft und verstehe nicht, wieso er zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt werden solle, sagte der 25-Jährige. «Ich möchte meine Freiheit zurück.» Es sei «unerträglich, falsch verdächtigt beziehungsweise verurteilt zu werden».
Auch bei Fragen zu Gesprächsprotokollen, abgespielten Telefongesprächen und Überwachungsvideos machten die beiden Beschuldigten von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch oder antworteten nur, dass sie damit nichts zu tun gehabt hätten.
Vom Vorwurf der strafbaren Vorbereitungshandlungen für weitere Delikte waren beide Beschuldigten von der Vorinstanz freigesprochen worden. Damit zeigte sich der Staatsanwalt nicht einverstanden und verlangte auch in diesem Punkt Schuldsprüche.
Zehn Jahre Haft gefordert
Die Beweiskette im vorliegenden Fall zeige auf, dass die Beschuldigten «koordiniert und gezielt» vier Sprengstoffanschläge angestrebt und alles in ihrer Macht Stehende unternommen hätten, bis sie in Deutschland in flagranti verhaftet wurden. Der 28-jährige Angeklagte habe sich zudem bereits ab Mitte April 2022 im Internet über den Kauf von Plastiksprengstoff informiert, erläuterte der Staatsanwalt.
Die Strafzumessung der Vorinstanz sei «überaus mild» ausgefallen, sagte der Staatsanwalt. Für den älteren Beschuldigten – der gemäss seinen Ausführungen aus «purem Egoismus» gehandelt habe – forderte er eine Erhöhung des Strafmasses von 60 auf 96 Monate. Die kriminelle Energie des Beschuldigten schätzte der Staatsanwalt als sehr hoch ein.
Für den zweiten Beschuldigten, der gemäss dem Staatsanwalt den Tatplan entwickelt hat, forderte die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 120 Monaten. Die Vorinstanz hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 74 Monaten verurteilt. Damit blieb die Bundesanwaltschaft bei beiden Beschuldigten bei ihrer ursprünglichen Strafmassforderung.
Für den jüngeren Beschuldigten gelte eine «ausgesprochen ungünstige Legalprognose», erklärte der Staatsanwalt des Bundes weiter. Der 25-Jährige sei «ausgesprochen clever». Er könne sich recht gut als «kränklich anmutenden Teddybären» verkaufen, doch davon dürfe man sich nicht täuschen lassen. Der Angeklagte habe noch ein ganz anderes Gesicht und eine «kriminelle Agenda». Kein Ansatz von Reue sei feststellbar.
Anwältin fordert «faires Verfahren»
Der Verteidiger des älteren Beschuldigten forderte gleich zu Beginn seines Plädoyers eine Entschädigung für die Untersuchungs- und Auslieferungshaft seines Mandanten.
Allgemein seien die «Handlungen als gemeinsame Mittäter» der beiden Beschuldigten zu wenig belegt, kritisierte der Anwalt. Die Tatrollen hätten besser untersucht werden müssen. Insgesamt sei immer noch «offen», ob sein Mandant überhaupt an den besagten Delikten beteiligt gewesen sei.
Zudem sollten sich die schwierigen Lebensumstände des Beschuldigten strafmildernd auswirken, argumentierte er weiter. Er forderte einen vollumfänglichen Freispruch für seinen Mandanten.
Indizienprozesse seien immer heikel, erklärte die Anwältin des jüngeren Angeklagten zu Beginn ihres Plädoyers. Die Vorinstanz habe wichtige entlastende Umstände ungenügend geprüft. Ihr Mandant habe Anspruch auf ein «faires Verfahren». Argumente müssten vor Gericht behandelt werden, auch wenn diesen nicht gefolgt würde. Denn für die Beschuldigten stünde sehr viel auf dem Spiel.
Die Vorwürfe stützten sich lediglich auf «unsägliche» Telefongespräche, kritisierte sie. Das sei schwierig. Zum Teil versuchte sie auch, den anderen Angeklagten zu diskreditieren, der gerne selber «Geschichten spinne». Zusammenfassend forderte auch sie einen vollumfänglichen Freisprung für ihren Mandanten.
Sprengstoff in Basel
Ende November waren die beiden Männer der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie der qualifizierten Sachbeschädigung für schuldig erklärt worden. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts verurteilte die beiden zu Freiheitsstrafen von 60 beziehungsweise 73 Monaten.
Gegen das Urteil haben sowohl die Beschuldigten als auch die Bundesanwaltschaft Berufung eingelegt. Nun muss die Berufungskammer als zweite Instanz über den Fall entscheiden. (SDA)